Die EU hat durch eine Verordnung von Rat und Parlament die Einführung einer revidierten Wirtschaftszweigklassifikation ab Januar 2008 verbindlich vorgeschrieben (WZ 2008). 

Die Änderung betrifft u.a.: 
- die Gliederung der nationalen Fassung dieser revidierten Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008)
- die Gliederung der WZ 2003
- den Umsteigeschlüssel zur bisher verwendeten Fassung
- ein alphabetisches Stichwortverzeichnis
Die WZ 2008 ist ab Januar 2008 verbindlich für alle Gewerbemeldungen, auch Um- und Abmeldungen, zu verwenden. Zu beachten ist, dass der gesamte lokale Datenbestand in den Gewerbeverfahren umgeschlüsselt werden muss. GEVE32 und GEVE4 Kunden mit Wartungsvertrag erhalten im Januar 2008 von uns ein Update.


     
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Folgende Cookies erlauben:
Technisch notwendig
Statistik