geve|Verteildienst - automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Nachrichten gemäß XGewerbeordnung (vormals XGewerbeanzeige)

  • Gewerbemeldungen von der registerführenden Stelle an Empfänger nach GewO (Überwachungsbehörden etc.)
  • Nachrichten der gegenseitigen Unterrichtung zwischen registerführenden Gewerbeämtern
  • Freitextnachrichten und Dokumentenaustausch zwischen mit Gewerbeangelegenheiten betrauten Behörden

 

In Verbindung mit Gewerbemeldungen online im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bildet unsere bewährte Lösung GEVE 4 - Gewerberegister und Erlaubniswesen - sowie geve|5, die neue Generation Gewerbefachverfahren die Datendrehscheibe im Gewerbeamt. 

Die manuelle Übermittlung von Gewerbemeldungen an Empfangsstellen verursacht erheblichen Aufwand, den der geve|Verteildienst vollständig abnimmt. Die Automatisierung löst bei steigender Komplexität des XGewO-Gewerbedatenaustausch den bisher händisch auszulösenden Übermittlungslauf ab.

Wichtige Meilensteine der Datenübermittlung sind:

  • 2024 sind Freitextnachrichten zwischen in unterschiedlicher Weise von den Gewerbemeldungen betroffenen Behörden (z.B. Finanzämter)  vorgesehen.
  • Ab 1.11.2023 greifen neue Rechtsformschlüssel auf Basis von xUnternehmen.
  • Ab 1.11.2023 muss der zusätzlicher Nachrichtentyp "gegenseitige Unterrichtung" zwischen dem Gewerbeamt der aktuellen Meldung und dem der zukünftigen bzw. bisherigen Betriebsstätte schließlich verbindlich übermittelt werden (mehr in der Spezifikation).  
  • Der Prozess der gegenseitigen Unterrichtung ist zum 1.5.2023 angelaufen. Entsprechende Nachrichten laufen. 
  • Seit 1.5.2022 gilt der neue Standard xGewerbeordnung 1.0, der von der reinen Gewerbemeldungsübermittlung zu einer bidirektionalen Kommunikation im neuen, stärker validiertem Format führt.
  • Seit XGewerbeanzeige 2.1 müssen Meldungen gemeindegenau gemäß Allgemeinem Gemeindeschlüssel (AGS) übertragen werden.
  • Seit XGewerbeanzeige 2.0 müssen Meldungen unverzüglich, d.h. mindestens täglich, übermittelt werden.

Diese stetig verschärften Vorgaben erfordern zwingend die Automatisierung verifizierter Gewerbedatenströme.

Der Verteildienst unterstützt diese durch Automatisierung und ist für GEVE 4 und geve|5 konzipiert. geve|5 nutzt ausschließlich den geve|Verteildienst für die Datenübermittlungen und ersetzt die manuelle Gewerbemeldungsübermittlung von GEVE 4. Insbesondere die Einheit "Betrieb" in geve|5 nutzt dabei auch der Kerndatenmodell XUnternehmen (mehr in der Spezifikation XGewO)

 


Der Verteildienst wurde mit neuesten .NET-Core-Entwicklungswerkzeugen für das bewährte GEVE 4 und die neue Generation Gewerbeverwaltung geve|5 entwickelt. Er ist das optimale xGewerbeordnung-Modul zur ressourcenschonenden Vollautomatisierung von Übermittlungsprozessen.

Der geve|Verteildienst löst die GEVE 4-interne manuelle Datenübermittlung der Gewerbemeldungen mit Einführung von xGewerbeordnung zum 1.8.2023 ab.

Er übernimmt ebenfalls die Übermittlung des neuen Nachrichtentyps "gegenseitige Unterrichtung" seit 1.5.2023, spätestens ab 1.11.2023.

Perspektivisch wird neben der eigentlichen Unterrichtungsnachricht eine Gewerbemeldung und sog. "Freitextnachrichten" mit versandt.

 

Der geve|Verteildienst übermittelt an Empfänger laut Gewerbeanzeigeverordnung (Auszug):

  • Berufsgenossenschaft
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • Eichamt
  • Finanzbehörden (NALA-Finanz)
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Kreisverwaltung
  • Registergericht
  • Statistisches Landesamt
  • Steueramt
  • Zollverwaltung
  • Abfallwirtschaft

im jeweils aktuellen gültigen Standard gemäß Gewerbeanzeigeverordnung. Weitere berechtigte Empfänger können jederzeit eingerichtet werden.

Außerdem versendet der Verteildienst die Nachricht der "gegenseitigen Unterrrichtung"  Der jeweilige Empfänger wird anhand der Gemeindekennziffer automatisiert aus dem Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ermittelt. Der Verteildienst führt die Informationsübermittlung von einer Gewerbebehörde

  • an das Gewerbeamt des bisherigen Betriebssitzes (im Falle der Gewerbeanmeldung am neuen Standort) bzw.
  • an das Gewerbeamt des zukünftigen Betriebssitzes (im Falle einer Gewerbeabmeldung wegen Betriebssitzverlegung) 

durch (siehe XGewO-Spezifikation).

 

Wie der Verteildienst Sie bei der Abwicklung der Meldungsübermittlung praktisch unterstützt: 

 

Vollintegration für optimalen Workflow:

  • Der geve|Verteildienst ist direkt mit der Gewerbedatenbank verzahnt. 

Übersichtliche Konfiguration: 

  • Empfänger, Versandhäufigkeit und -Zeitpunkte werden einmalig in frei konfigurierbaren Standard-Terminplänen hinterlegt. Damit wird sowohl der unverzüglichen Übermittlung im Standard XGewerbeanzeige an Empfänger gemäß Gewerbeanzeigeverordnung als auch abweichenden individuellen Empfangsstellen Rechnung getragen.

Vollautomatische Validierung und Versand:

  • Der Verteildienst prüft zu den vorgegebenen Zeitpunkten, ob Meldungen an einen Empfänger übermittelt werden müssen.
  • Er validiert die Meldungen auf Schematron-Konformität, so dass nur fachlich und technisch valide Meldungen an die Empfänger gehen.
  • Er bündelt diese und bereitet das Datenpaket für den Empfänger automatisiert auf.
  • Die Schematron-geprüften Meldungen gemäß XGewerbeordnung werden automatisiert versandt.

Fallzahlen unabhängige Unterstützung: 

  • Sparen Sie Zeit und personelle Ressourcen: Insbesondere Verwaltungen, die per OSCI an eine Vielzahl von Empfangsstellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln profitieren vom geve|Verteildienst.
  • Fehlerfrei, ohne Zusatzarbeiten, kein Vergessen: Auch diejenigen, die nur an eine zentrale Plattform übermitteln können die manuelle Einzelübermittlung hinter sich lassen.

Beispiele für Übermittlungsszenarien: 

- 1 Stadt, 10 Empfänger = 10 Übermittlungen.

- 1 Verwaltungsgemeinschaft/Verbandsgemeinde/Samtgemeinde/Amt, die für 5 Gemeinden Gewerbemeldungen annimmt und an 10 Empfänger übermittelt = 50 Übermittlungen.

- Verwaltungen an Landesplattformen = 1 Übermittlung pro Meldung.

- zusätzlich: bislang manuelle Information an das Gewerbeamt des früheren oder zukünftigen Gewerbeamtes

Mit dem geve|Verteildienst: Valide Daten, digital, automatisch gesteuert. 

Kontaktieren Sie uns.

 

 

     
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