Überblick und Informationen aktuelle Fragen aus den Kommunen -  z.B.: wird die Bankkarte oder GiroCard abgeschaltet? 


Durch § 2 Umsatzsteuergesetz werden juristische Personen öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig zum 1.1.2023. Umsatzsteuer fällt vereinfachend zusammengefasst für nicht hoheitliche Leistungen an. Entsprechend sind die Steuersätze dem Leistungskatalog zu hinterlegen. Einige Beispiele.


Die Festlegung und Einstellung des Umsatzsteuersatzes muss rechtzeitig erfolgen.


Die zentrale Zahlstelle im Kassenamt nimmt Zahlungen für zahlreiche Fachämter an. Insbesondere hier wird daher auf die Revisionssicherheit des Kassensystems geachtet. Hinweise für Orga-, EDV- und Finanzabteilung.


Standesamtliche Leistungen – sowie zahlreiche andere verwaltungsweit - unterliegen ab Januar teilweise der Umsatzsteuerpflicht. Eine beispielhafte Betrachtung.


GiroCard, Maestro, VPAY, Mastercard, VISA-Card einfach akzeptieren und auswerten in TopCash. Eine Zahlart, detaillierte Auswertung. Mehr als ein Kassenbuch.


-aktualisiert-

Die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen und deren Einrichtungen greift zum 1.1.23. Damit muss die elektronische Kasse über eine BSI-zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die an das Finanzamt zu melden ist.

Umsatzsteuerpflicht für Kommunen als juristische Personen öffentlichen Rechts - erfahren Sie mehr, wo die neue Umsatzsteuerpflicht konkret greift - Kassenrelevante Beispiele: 


28.6.2022: H5000-Service der EDV Ermtraud GmbH noch geöffnet

H5000-Reaktivierung: Das Servicecenter der EDV Ermtraud GmbH ist weiter verfügbar (nach Abstimmung und Terminvereinbarung: Einsende-, Bring In-, Vor Ort-Service).


Die EDV Ermtraud GmbH und Ihre Partner haben Austausch- und Ersatzgeräte zur Verfügung. Nur für diese können wir Anbindung an TopCash reibungslosen Betrieb gewährleisten.

Auch Reaktivierung und Update des H5000 sind grundsätzlich möglich. Die EDV Ermtraud GmbH ist dazu Servicecenter.  


Zum April 2021 veröffentlichte der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Spitzenverband mit DGUV Vorschrift 25 und DGUV Regel 115-005 verbindliche Regeln zur Überfallprävention in Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand, bekannt gegeben durch die Unfallkassen der Bundesländer. Diese kommen insbesondere in der Kommunalverwaltung zum Tragen; ein Auszug aus den wesentlichen Regelungen und Überblick wie TopCash2 dies umsetzt.


     
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Folgende Cookies erlauben:
Technisch notwendig
Statistik