geve|Verteildienst – automatisierte Übermittlungs- und Empfangsprozesse von Gewerbemeldungen und Nachrichten gemäß XGewerbeordnung (vormals XGewerbeanzeige)

  • Gewerbemeldungen von der registerführenden Stelle an Empfänger nach GewO (Überwachungsbehörden etc.)
  • Nachrichten des des Rückmeldeverfahrens zwischen registerführenden Gewerbeämtern (Nachfolger der “gegenseitigen Unterrichtung”, “ggU”, “ggsU”, )
  • Freitextnachrichten und Dokumentenaustausch zwischen mit Gewerbeangelegenheiten betrauten Behörden (z.B. registerführenden Kommunen, Kreisverwaltungen, IHK, HWK u.a.)
  • Empfang von Online-Gewerbemeldungen
  • Annahme von Gewerbemeldungen als empfangende Behörde (z.B. Kreisverwaltung – Kreisordnungsbehörde, Behörde mit Überwachungsaufgeben, Immisionsschutz, Geldwäsche etc.  

Meilensteine der bidirektionalen Datenübermittlung und -Kommunikation im Gewerbewesen 

In Verbindung mit Gewerbemeldungen online im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bildet unsere bewährte Lösung GEVE 4 – Gewerberegister und Erlaubniswesen – sowie geve|5, die neue Generation Gewerbefachverfahren die Datendrehscheibe im Gewerbeamt. 

Die manuelle Übermittlung von Gewerbemeldungen an Empfangsstellen verursacht erheblichen Aufwand, den der geve|Verteildienst vollständig abnimmt. Die Automatisierung löst bei steigender Komplexität des XGewO-Gewerbedatenaustausch den bisher händisch auszulösenden Übermittlungslauf ab.

Wichtige Meilensteine der Datenübermittlung und -Kommunikation im Gewerbewesen sind:

  • Ab 1.11.2025 werden Nachrichten des Typs Rückmeldeverfahren (Fortschreibung der gegenseitigen Unterrichtung) versandt und empfangen.
  • Der Standard DVDV1 wird abgeschaltet, ab 2. Quartal 2025 gilt DVDV2.
  • Seit 2024 sind Freitextnachrichten zwischen in unterschiedlicher Weise von den Gewerbemeldungen betroffenen Behörden (z.B. Finanzämter)  vorgesehen, verbindlich ab 1.11.2025.
  • Ab 1.11.2023 greifen neue Rechtsformschlüssel auf Basis von xUnternehmen.
  • Seit 1.11.2023 musste der zusätzlicher Nachrichtentyp “gegenseitige Unterrichtung” zwischen dem Gewerbeamt der aktuellen Meldung und dem der zukünftigen bzw. bisherigen Betriebsstätte schließlich verbindlich übermittelt werden – abgelöst durch das Rückmeldeverfahren.  
  • Der Prozess der gegenseitigen Unterrichtung ist zum 1.5.2023 angelaufen.
  • Seit 1.5.2022 gilt der neue Standard xGewerbeordnung 1.0, der von der reinen Gewerbemeldungsübermittlung zu einer bidirektionalen Kommunikation im neuen, stärker validiertem Format führt.
  • Seit XGewerbeanzeige 2.1 müssen Meldungen gemeindegenau gemäß Allgemeinem Gemeindeschlüssel (AGS) übertragen werden.
  • Seit XGewerbeanzeige 2.0 müssen Meldungen unverzüglich, d.h. mindestens täglich, übermittelt werden.

Diese stetig verschärften Vorgaben erfordern zwingend die Automatisierung verifizierter Gewerbedatenströme.

Der Verteildienst unterstützt diese durch Automatisierung und ist für GEVE 4 und geve|5 konzipiert. geve nutzt ausschließlich den geve|Verteildienst für die Datenübermittlungen und Empfang von Nachrichten nach xGewerbeordnung (xGewO) – er ist neben der Kernnachricht “Gewerbeanzeige” für die zusätzlichen Nachrichtenarten wie “Freitext” und “Rückmeldeverfahren” optimiert. Insbesondere die Einheit “Betrieb” in geve|5 nutzt dabei auch der Kerndatenmodell XUnternehmen (mehr in der Spezifikation XGewO)


Der Verteildienst wurde mit neuesten .NET-Core-Entwicklungswerkzeugen für das bewährte GEVE 4 und die neue Generation Gewerbeverwaltung geve|5 entwickelt. Er ist das optimale xGewerbeordnung-Modul zur ressourcenschonenden Vollautomatisierung von Übermittlungsprozessen.

Der geve|Verteildienst hat die GEVE 4-interne manuelle Datenübermittlung der Gewerbemeldungen mit Einführung von xGewerbeordnung zum 1.8.2023 abgelöst.

Er übernimmt ebenfalls die Übermittlung des Nachrichtentyps “Rückmeldeverfahrens” (Nachfolger der “gegenseitigen Unterrichtung”).

Außerdem wird neben der eigentlichen Unterrichtungsnachricht eine Gewerbemeldung und sog. “Freitextnachrichten” mit versandt sowie die Nachrichten des “Rückmeldeverfahrens” verarbeitet.

Der Verteildienst bedient ferner Empfänger, die nicht nach Standard xGewerbeordnung arbeiten. Durch zeitgesteuerten Versand können Gewerbemeldungen auch im PDF-Format automatisch versandt werden (z.B. an Finanzämter, die noch nicht im Format xGewO empfangsbereit sind und andere Behörden, die nicht in der XGewO-Empfängerliste nach Gewerbeordnung vorgesehen sind).

Weitere Informationen:

  • für das Gewerberegister führende Stellen
  • für Meldungen / Nachrichten empfangende Behörden

Der Verteildienst für das registerführende Gewerbeamt

Der geve|Verteildienst übermittelt an Empfänger laut Gewerbeanzeigeverordnung (Auszug):

  • Berufsgenossenschaft
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • Eichamt
  • Finanzbehörden (NALA-Finanz, Integrationsdienst Gewerbe-Finanz, IDGF)
  • Gewerbeaufsichtsamt
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Kreisverwaltung
  • Registergericht
  • Statistisches Landesamt
  • Steueramt
  • Zollverwaltung
  • Abfallwirtschaft

im jeweils aktuellen gültigen Standard gemäß Gewerbeanzeigeverordnung. Weitere berechtigte Empfänger können jederzeit eingerichtet werden.

Außerdem versendet der Verteildienst die Nachricht des “Rückmeldeverfahrens” (vormals gegenseitige Unterrichtung / ggU). Der jeweilige Empfänger wird anhand der Gemeindekennziffer automatisiert aus dem Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) ermittelt. Der Verteildienst führt die Informationsübermittlung von einer Gewerbebehörde

  • an das Gewerbeamt des bisherigen Betriebssitzes (im Falle der Gewerbeanmeldung am neuen Standort) -Rückmeldeverfahren- (Zweck: automatisierte Abmeldung) bzw.
  • an das Gewerbeamt des zukünftigen Betriebssitzes (im Falle einer Gewerbeabmeldung wegen Betriebssitzverlegung) – Freitext, Zweck: erweiterter Informationsaustausch-

durch (siehe XGewO-Spezifikation).

Wie der Verteildienst Sie bei der Abwicklung der Meldungsübermittlung praktisch unterstützt: 

Vollintegration für optimalen Workflow:

  • Der geve|Verteildienst ist direkt mit der Gewerbedatenbank verzahnt. 

Übersichtliche Konfiguration: 

  • Empfänger, Versandhäufigkeit und -Zeitpunkte werden einmalig in frei konfigurierbaren Standard-Terminplänen hinterlegt. Damit wird sowohl der unverzüglichen Übermittlung im Standard XGewerbeanzeige an Empfänger gemäß Gewerbeanzeigeverordnung als auch abweichenden individuellen Empfangsstellen Rechnung getragen.

Vollautomatische Validierung und Versand:

  • Der Verteildienst prüft zu den vorgegebenen Zeitpunkten, ob Meldungen an einen Empfänger übermittelt werden müssen.
  • Er validiert die Meldungen auf Schematron-Konformität, so dass nur fachlich und technisch valide Meldungen an die Empfänger gehen.
  • Er bündelt diese und bereitet das Datenpaket für den Empfänger automatisiert auf.
  • Die Schematron-geprüften Meldungen gemäß XGewerbeordnung werden automatisiert versandt.

Fallzahlen unabhängige Unterstützung: 

  • Sparen Sie Zeit und personelle Ressourcen: Insbesondere Verwaltungen, die per OSCI an eine Vielzahl von Empfangsstellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermitteln profitieren vom geve|Verteildienst.
  • Fehlerfrei, ohne Zusatzarbeiten, kein Vergessen: Auch diejenigen, die nur an eine zentrale Plattform übermitteln können die manuelle Einzelübermittlung hinter sich lassen.

Beispiele für Übermittlungsszenarien: 

– 1 Stadt, 10 Empfänger = 10 Übermittlungen.

– 1 Verwaltungsgemeinschaft/Verbandsgemeinde/Samtgemeinde/Amt, die für 5 Gemeinden Gewerbemeldungen annimmt und an 10 Empfänger übermittelt = 50 Übermittlungen.

– Verwaltungen an Landesplattformen = 1 Übermittlung pro Meldung.

– zusätzlich: bislang manuelle Information an das Gewerbeamt des früheren oder zukünftigen Gewerbeamtes

Mit dem geve|Verteildienst: Valide Daten, digital, automatisch gesteuert. 

Kontaktieren Sie uns.


Der Verteildienst für Empfangsbehörden

Der geve|Verteildienst unterstützt die OSCI-Kommunikation in Verbindung mit dem ab 1.4.2025 geltendem Standard “DVDV 2”, der “DVDV 1” nachfolgt.

Damit übernimmt er die Annahme der Gewerbemeldungen von den den nachgelagerten versendenden registerführendenden Stellen. 

Compare listings

Vergleichen