Nutzung von XBfJ für die Kommunikation mit dem BZR und dem GZR

Das Bundesamt für Justiz hat die Gewerbeämter zu o.g. Stichwort angeschrieben und einen Flyer übersandt. Worum geht es?

Die Kommunen senden Anfragen an das GZR und BZR heute oft noch Papier-gebunden. GEVE-Anwender nutzen teilweise bereits die Übermittlung der elektronischen Anfrage-Datei (Erzeugung automatisiert, Übermittlung z.B. via Filetransferverfahren OpenFT oder Log-FT BZR – Informationen dazu im GEVE-Handbuch). In beiden Fällen erhalten sie Mitteilungen zu ihren Anfragen noch Papier-gebunden. “XBfJ” digitalisiert den Prozess in beiden Richtungen, anfragend und empfangend.

  • Das XBfJ-Verfahren ist ein eigener Standard vom Bundesamt für Justiz zur elektronischen Datenübermittlung und Empfang per XML und eine digitale Kommunikation mit dem Bundeszentralregister (BZR) und dem Gewerbezentralregister (GZR).
  • Es können zukünftig Mitteilungen bzw. Anträge auf Auskunftserteilung durch die Anbindung an das neue Verfahren in geve medienbruchfrei elektronisch empfangen und übermittelt werden.
  • Das Bundesamt empfiehlt eine Anbindung besonders für Verwaltungsbehörden, die Mitteilungen noch in Papierform per Post versenden.
  • Stellen, die das AuMiAu-Format nutzen, wird ebenfalls der Umstieg empfohlen, da das XBfj-Verfahren beliebig erweiterbar ist.

Ein Modul zur Anfrage im Format XBfJ an das Bundesamt sowie zum Empfang der Mitteilungen vom BZR und GZR ist seitens der EDV Ermtraud GmbH in Planung für die neue Generation geve|5.

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