“Die paar Gewerbemeldungen…”, “Wir haben doch nur ein paar Betriebe hier…”
Mit Nichten. Das Gewerbewesen ist komplex und wird von Außenstehenden fachlich unterschätzt.
Das Einwohnermeldewesen, dessen Priorität regelmäßig höher geschätzt wird ist erheblich einfacher: 1 natürliche Person hat eine übersichtliche Zahl von Merkmalen wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Zieht sie um ändert sich ein einfaches Merkmal, beispielsweise bei einem Umzug erlischt die alte Anschrift und die neue ersetzt sie.
Im Gewerbewesen wird es komplizierter. Noch relativ übersichtlich bleibt es, wenn eine natürliche Person als Vollhafter ein Einzelunternehmen betreibt. Aber auch hier ist nicht automatisch die Wohnanschrift gleich dem Betriebssitz. Die Gewerbeanzeige bringt eine Reihe Zusatzmerkmale im Prinzip 1:n – 1 Person, 1 Betriebssitz, mehrere Tätigkeiten, ggf. mehrere Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
Die Vielzahl verschiedener Rechtsformen unter Beteiligung natürlicher und juristischer Personen stellt ferner hohe Ansprüche an Konw-how und Handling – es gibt weit mehr als das Einzelunternehmen, die kleine GbR und GmbH. Ca. 50 verschiedene Rechtsformen sind in Deutschland bekannt.
Schon die Erfassung und Pflege von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zeigt den detaillierten Workflow: 1 Betrieb hat u.U. mehrere Standorte, mehrere oder eine große Zahl von Gesellschaftern, dadurch mehrere Gewerbeanzeigepflichtigen Beteiligte, d.h. Gewerbemeldungen. Am Betrieb und den Personen hängen diverse Haupt- und Nebentätigkeiten. Dazu kommen Verknüpfungen zu Anträgen und Erlaubnissen bei erlaubnispflichtigen Gewerben.
Verlegt ein Betrieb seinen Sitz, zieht eine GbR um, bewirkt dies eine Anmeldung auf Betriebsebene für alle Beteiligten, d.h. 1 Betriebsbezogene Meldung erzeugt bei 5 Beteiligten 5 separate Gewerbeanzeigen. Automatisch erzeugt müssen am Gewerbeamt des alten Betriebssitz 5 Abmeldungen verarbeitet werden.
Steigt aus der bestehenden Gesellschaft ein Beteiligter aus ist dies ein Meldefall des Gesellschafteraustritts. Besteht die GbR bislang aus 2 Beteiligten, verbleibt nur noch eine Person – ein Rechtsformwechsel wird zwingend erforderlich.
Mischformen wie beispielsweise die GmbH & Co KG erfordern tiefere Kenntnisse – juristische und natürliche Personen treffen aufeinander, nicht zwingend sind alle am selben Ort meldepflichtig. Verschachtelte Konstrukte wie bei Ketten wie Aldi oder Netto üblich gliedern sich zum Teil in Sonderformen wie “Stiftungen” in Grundstücks-, Besitz- und Betriebsgesellschaften auf.
Wann wird welche Meldeart notwendig? Wer muss wann eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung durchführen? Online-Meldesysteme im Sinne des OZG müssen den Benutzer effektiv führen, was den Spezialisten erfordert. Hier ist mehr als nur ein einfaches Formular “neuer Wohnsitz” auszufüllen. Welcher Datenfluss entsteht bei Erfassung und Aktualisierung im Gewerbeamt eingehender Daten aus der Gewerbeanzeige? Ausgehende Gewerbeanzeige, Rückmeldeverfahren (= Auslösen von Automatismen bei Betriebssitzverlegung), bidirketionaler Freitextnachrichtenaustausch (zu Betrieben, Personen, Erlaubnistatbeständen etc.) laufen zwischen >20 beteiligten Behörden und mit Gewerbeangelegenheiten betrauten Beteiligten (kommunales Gewerbeamt, Kreisverwaltung, andere Überwachungsbehörden, Finanzbehörden, IHKn, HWKn, Statistik, Berufsgenossenschaften etc.).
Das Gewerbefachverfahren geve Ihres Spezialisten für das Gewerberegister und Erlaubniswesen ist neben dem langjährigen Know-how (seit 1991) eine Säule, insbesondere wenn mehr als die “Standard”-Einzelmeldung bearbeitet werden muss.
Insbesondere auch die Behörden der Gewerbeüberwachung benötigen Fachverfahren mit funktionalen Schnittstellen. Diese ermöglichen es, beispielsweise um effektive Maßnahmen der Geldwäschekontrolle oder des Imisionsschutzes umzusetzen. Auch die Abteilung für erlaubnispflichtige Gewerbe – z.B. für Anträge und Erlaubnisse zu Maklertätigkeiten profitieren von der Unterstützung eines Spezialisten, der den gesamten Werdegang einer Gewerbeanzeige von der Onlinemeldung, über die Übermittlung bis zur Ablage im DMS und Auskunft kennt.
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