Gewerbemeldungen per Internet mit Portal-Anbindungen / Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige gemäß OZG, EGovG und EAP 

elektronische Gewerbemeldung via Internet - eine Leistung des OZG-Leistungskataloges

 

Die neue Generation geve|Online (2022) - Highlights auf einen Blick:

  • Gewerbemeldungen via Internet - OZG-konform
  • Unabhängig vom eingesetzten Gewerbefachverfahren: GEVE 4 und geve|5 der EDV Ermtraud GmbH ebenso wie Verfahren anderer Hersteller
  • übergibt Meldungen im einheitlichen Standard XGewerbeordnung (xGewO)
  • mandantenfähig - geeignet als Landes-/EfA-Lösung, für Regional- und Landkreisportale sowie Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden einzeln
  • voll responsitives Design und frisches Layout für bestes intuitives Handling - Gewerbeanzeige einfach auf PC, Tablet und Smartphone
  • inkl. aller Vorteile der Vorgängergeneration (seit 2006!)

Überzeugen Sie sich: Kostenloser Live-Test mit verwaltungseigenen Stammdaten möglich. Installation erfolgt auf Hosting-Server der EDV Ermtraud GmbH. Gewerbemeldungen aus der Live-Testphase können in das Gewerbefachverfahren GEVE produktiv übernommen werden.

 

Langjährig bewährt - Features auf einen Blick:

Optimiert für Anbindung an das Gewerberegister.

Die Mehrheit der Gewerbemeldungen sind Standard-Fälle, die keine persönliche Vorsprache erfordern. Die meisten Gewerbemeldungen erfolgten (Stand 3-2022) noch medienbruchbehaftet postalisch oder als PDF-Datei. geve|Online trug einerseits dem kurzfristigen Corona-Schutzbedürfnis und  trägt andererseits längerfristig dem Onlinezugangsgesetz Rechnung.

geve|Online eröffnet die Chance, effektiven ressourcenschonenden Bürgerservice einzuführen, der die Verwaltung durch effektive Digitalisierung entlastet. geve|Online ist als Spezialgewerbefachverfahren dabei mehr als eine Formularlösung

Features auf einen Blick:

  • Nutzung auf allen Internet-tauglichen Geräten, barrierefrei via Webbrowser (PC, Tablet, Smartphone)
  • automatische Skalierung, responsitive gestaltet
  • Integration in Webseite, Portale, Zuständigkeitsfinder im Rahmen des Portalverbundes
  • optional Authentifizierung über Servicekonten / Nutzerkonto (z.B. OpenRathaus, Nutzerkonto Bund / BundID)  oder Einmalmeldung über Gastzugang
  • optional Integration ePayment / Bezahlung über Internetpaymentmodule (z.B. ePay21 und SPublic)
  • elektronischer Meldungsbeleg zum Download
  • Informations-E-Mail-Versand und elektronischer sicherer Abruf für das Gewerbeamt
  • rechtlich-organisatorische Plausibilität
  • Übergabe der Meldung ans Gewerbefachverfahren im aktuellen normierten Standard (Format XGewerbeordnung)
  • Medienbruchfreier Import ins Gewerberegister
  • Übersendung von Dokumenten mit Übernahme ins Gewerbefachverfahren
  • Datenschutz und Sicherheit im Fokus

 


Im Detail: 

als lokale und EfA-Lösung:

Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist gemäß der Gewerbeordnung verpflichtet, dieses bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Pro Jahr führt diese Anzeigepflicht bundesweit zu über 1,5 Millionen Gewerbeanzeigen.

geve|Online ist ein praxiserprobter E-Government-Baustein, der einen Zugang zur Verwaltung im Sinne des "Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung" (E-Government-Gesetz - EGovG) in Form elektronischer Meldeforumlare darstellt. 

Zunehmend rückt dabei die Anbindung an Service-Portale (Landesportale, regionale Portale und kommunale Portale) in den Fokus - beispielsweise BürgerPortal (RegioIT), OpenR@thaus bzw. OpenKreish@us (ITEBO, HannIT, KDO, KDG), Wirtschaftsserviceportal NRW (WSP.NRW/GSP.NRW), ThAVEL (Thüringen), Civento, Amt24 (Sachsen), Service BW (Baden-Württemberg).

geve|Online stellt ferner einen optimalen Zugang gemäß dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu VerwaltungsleistungenOnlinezugangsgesetz (OZG) - dar. Ziel der Bundesregierung ist es, durch das Onlinezugangsgesetz sowie das "Gesetz zur Änderung des Onlinzugangsgesetzes" (OZGÄnG, 2023) Verwaltungsleistungen elektronisch zugänglich zu machen. Ein wesentlicher praxisgerechter Fokus liegt auf den Gewerbemeldungen. geve|Online kann im Rahmen des bundesweiten "Portalverbundes" mit Serviceportalen eingebunden und in Zuständigkeitsfindern aller Art hinterlegt werden - beispielsweise im Bayern-Portal, via Einheitlichem Ansprechpartner (EAP 2.0) / Gewerbe-Serviceportal oder für IHK-Starterzentren. geve-Online ist vorbereitet zur Anbindung an zukünftige Servicekonten, insbesondere dem Nutzerkonto Bund (BundID).

geve-Online ermöglicht es den Gewerbetreibenden (auch aus dem europäischen Ausland) ihre Gewerbemeldungen online aufzugeben. Die Lösung führt den Benutzer assistentengestützt durch die Gewerbean-, Um- und Abmeldeformulare. geve-Online wird in den Internetauftritt der Gemeinde integriert. Vorgaben und Plausibilitätsprüfungen vereinfachen die Assistentenanwendung: Auswahl der Branchen aus amtlichen Branchenregister (gemäß DGUV-Schlüsselnummern), Staaten/Staatskennzeichen, komplexe Rechtsformen und entsprechend zugehörige Dokumente, Orts- und Straßenverzeichnis etc.

Die mit online erfassten Daten werden in einem zugangsgeschützten Bereich auf dem WebServer verschlüsselt abgelegt. Optional können die Übertragungswege mit einer SSL-Verschlüsselung separat gesichert werden. 

geve|Online ermöglicht folgenden Ablauf:

  • Schritt für Schritt (assistentengestützt) wird der Anzeigepflichtige durch das Erfassungsformular geführt, bis alle notwendigen Felder ausgefüllt sind. Dabei steht ihm eine umfassende Hilfestellung zur Seite.
  • Die erfassten Daten werden in einem PDF-Dokument (in Form der GewA 1, GewA 2 oder GewA 3) angezeigt, welches vom Anzeigepflichtigen am Heimdrucker ausgedruckt werden kann.
  • Anschließend wird die Online-Gewerbemeldung als XML-Datei gespeichert (normierte Übergabe gemäß xgewerbeordnung.de). Diese wird entweder automatisch an den Sachbearbeiter geschickt oder in einem sicheren Bereich auf dem WebServer bereit gelegt.
  • Der Sachbearbeiter im Gewerbeamt kann diese Datei automatisiert herunterladen, über geve|5 (Gewerbefachverfahren für das Gewerberegister) öffnen und einlesen. Sobald die Daten der Gewerbemeldung verifiziert wurden, kann diese in das Gewerberegister übernommen werden. Dabei werden vorhandene historische Datensätze und Personen verknüpft.

Vorteile

  • Der Anzeigepflichtige füllt das Formular aus, wobei er alle dazu erforderlichen Informationen und Hilfestellungen erhält.
  • Die Daten werden am Ort der Entstehung auf Plausibilität geprüft und können ohne Gang zum Amt zu jeder Tageszeit eingereicht werden.
  • Für die Verwaltung entfällt die Datenerfassung, da die Angaben elektronisch in der vorgeschriebenen Form vorliegen und sofort weiterverarbeitet werden können.
  • Updates durch die EDV Ermtraud GmbH

Anbindung an Serviceportale

Serviceportale - Portalverbund - wichtiger Bestandteil in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG)Anbindung und Integration unter Nutzung von Portal-Basisdiensten erfolgt in verbreitete Online-Plattformen bundesweit - beispielsweise BürgerPortal (der RegioIT), OpenR@thaus / OpenKreish@us (der Rechenzentren ITEBO, HannIT, KDO und KDG), Wirtschaftsserviceportal NRW (Landeslösung, WSP.NRW/GSP.NRW), Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL, FJD (Thüringen) , Amt24 (Sachsen, OGW, Online-Gewerbedienst), Service BW (landesweites Serviceportal betrieben vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg) und BayernPortal (Bayerisches Staatsministerium für Digitales), kommunale Nolis-Portale).

Es werden unterschiedliche Ausbaustufen angeboten

  • Bereitstellung der Gewerbemeldung online im Zuständigkeitsfinder
  • Anbindung Authentifizierungs-Komponenten (z.B. OpenR@thaus-Benutzerkonto, regionale Nutzerkonten, überregionale Servicekonten natürliche Personen) - Servicekonten Stand 12-2020: u.a. Service-Konto NRW, Servicekonto Baden-Württemberg, Bayern-ID, 
  • ePayment-Komponente (z.B. ePay21)
  • Postfach / Kommunikationskomponente
  • Organisationskonto (Authentifizierungskomponente juristische Personen), Stand 6-2021: Unternehmenskonto (auf Elster-Technologie).

 

Servicekonten statt eID

Der Identitätsnachweis bei der elektronischen Gewerbeanzeige war ursprünglich mit der eID, dem elektronischen Personalausweis, konzipiert, hat sich jedoch über der Servicekonten der Bundesländer zum Servicekonto Bund (BundID) weiterentwickelt, das sich (Stand 2024) als Standard durchsetzt.

  

Demo-Version:

 

kostenlose Testversion mit Übergabe in Ihr Gewerbefachverfahren:

 

Referenzen:

     
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