Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg

Am 12.11. 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen.

Gesamtes Gesetz: hier.

Weitere Hinweise und Factsheets: hier.

Die Neufassung des Gesetztes reduziert Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Meldenden auf ein Anzeigeverfahren im Sinne der Entbürokratisierung. Baden-Württemberg folgt damit ähnlichen Regelungen in Sachsen und Hessen.

Für geve|5 und GEVE4 wird ein entsprechendes Update zur Änderung bereitgestellt.

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