XGewerbeordnung: Behörden für Geldwäscheprävention werden als neue Empfänger aufgenommen

Mit Inkrafttreten von XGewerbeordnung 1.7 zum 1.5.2027 werden die mit der Geldwäscheüberwachung betrauten Behörden in XGewO als neue empfangsberechtigte Stellen für eine regelmäßige Übermittlung der Gewerbeanzeigen in die Gewerbeanzeigeverordnung aufgenommen und im Format XGewO von den das Gewerberegister führenden Kommunen beliefert.  

Zur Spezifikation wird in XGewO 1.7 Absatz „II.22 Mitteilungen an die Behörden für Geldwäscheaufsicht “ ergänzt. Er regelt den Nachrichtentyp gwg.gewerbemeldung.0320 nebst fachlich definierten Feldern der Gewerbeanzeige. 

Das Gewerbefachverfahren geve der EDV Ermtraud GmbH deckt dabei zum einen die Anforderungen der registerführenden Städte und Gemeinden ab, indem der neue Empfänger in den Versandautomatismus des Verteildienstes wie die bisherigen Empfänger von Gewerbeanzeigen (Statistik, DGUV etc.) aufgenommen wird.

Zum anderen steht mit geve|regional eine Programmausprägung für Empfänger im Bereich der Gewerbeüberwachung, darunter Geldwäschebehörden, zur Verfügung: Die Gewerbemeldungen der Kommunen, zugestellt über gesicherte Transportwege, werden auf Knopfdruck gesammelt eingelesen und sind hinsichtlich Tätigkeitentexten und Branchenschlüssel umfassend auswertbar.

Je nach Bundesland sind Regierungspräsidien, Landesverwaltungsamt oder ministeriale Stellen als Behörde der Geldwäscheprävention festgelegt (teils in Nachfolge der ursprünglichen Verortung bei den Landkreisen).

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