Am 12.11. 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen.
Gesamtes Gesetz: hier.
Weitere Hinweise und Factsheets: hier.
Die Neufassung des Gesetztes reduziert Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Meldenden auf ein Anzeigeverfahren im Sinne der Entbürokratisierung. Baden-Württemberg folgt damit ähnlichen Regelungen in Sachsen und Hessen.
Für geve|5 und GEVE4 wird ein entsprechendes Update zur Änderung bereitgestellt.