Am 12.11. 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, das am 1.1.2026 in Kraft getreten ist.
Gesamtes Gesetz: hier.
Weitere Hinweise und Factsheets: hier.
Die Neufassung des Gesetztes reduziert Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Meldenden auf ein Anzeigeverfahren im Sinne der Entbürokratisierung. Baden-Württemberg folgt damit ähnlichen Regelungen in Sachsen und Hessen.
Aus der “Gestattung” wurde die “Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass ( §2 Abs. 2 LGastG). Zur Meldung hat die EDV Ermtraud GmbH einen Online-Dienst analog geve|Online bereitgestellt. Zur Demoversion LGastG: hier.
Antrag und Erlaubnis zum Betrieb stehender Gaststätten reduzieren sich auf die übliche Gewerbeanzeige.
Für geve|5 wird ein entsprechendes Update zur Änderung bereitgestellt.