Am 12.11. 2025 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Neufassung des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, das am 1.1.2026 in Kraft getreten ist.
Gesetz auf der Serviceseite des Landes Baden-Württemberg: hier (extern).
Verwaltungsvorschrift, Anwendungshinweise und Factsheets (für Gastgewerbetreibende und Vollzugsbehörden) auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg: hier (extern).
Die Neufassung des Gesetztes reduziert Antrags- und Erlaubnisverfahren für den Meldenden auf ein Anzeigeverfahren im Sinne der Entbürokratisierung. Baden-Württemberg folgt damit ähnlichen Regelungen in Sachsen und Hessen.
Aus der “Gestattung” wurde die “Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass ( §2 Abs. 2 LGastG). Zur Meldung hat die EDV Ermtraud GmbH einen Online-Dienst analog geve|Online bereitgestellt. Zur Demoversion LGastG: hier.

Antrag und Erlaubnis zum Betrieb stehender Gaststätten reduzieren sich auf die übliche Gewerbeanzeige.
Für geve|5 wird ein entsprechendes Update zur Änderung bereitgestellt.