Für alle, die sich an unseren Produkten interessieren, bieten wir auch eine kostenlose Online-Vorführung über Netviewer an...


WEB-balance unterstützt Sie aktiv bei der Auflistung der einzelnen Vermögensgegenstände, so dass die Bilanz einfach und schnell gedruckt werden kann. WEB-balance ist plattformunabhängig, somit wird es einfach über Ihren Browser aufgerufen. Unsere Software ermöglicht eine gründliche Auflistung der aktiven Seite der Bilanz. 


Einführung in den Berichtsdesigner (zum Erstellen und Bearbeiten individueller Ausdrücke in GEVE32, TopCash und INVENTAR) 


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 23.07.2002 das Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts, welches am 01.01 bzw. am 15.01.2003 in Kraft tritt, beschlossen. 

Mit diesem Änderungsgesetz wurde u.a. der § 9 der Bewachungsverordnung neu gefasst. Nach dem neu gefassten § 9 der Bewachungsverordnung muss die Behörde zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des künftigen Bewachungspersonals eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 des Bundeszentralregisters einholen.


     
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