Bei der Betriebssitzverlegung in einen anderen Meldebezirk informieren sich die Gewerbebehörden unterschiedlicher Kommunen nunmehr automatisiert elektronisch. Wir informieren in Onlineworkshops zum neuen Prozess.

 

 


GEWAN informiert zur Umsetzung der "gegenseitigen Unterrichtung" im Gewerberrecht.


Es steht ein neues Update zum Download bereit.


Es steht ein neues Update zum Download bereit.

Was leistet der geve|Verteildienst? Automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Abwicklung gewerbebezogener Nachrichten (gegenseitige Unterrichtung, Betriebssitzverlegung).

Beachten Sie nachfolgende Detailhinweise dazu und unser neues Online-Workshop-Programm. 


Die KommWis informiert die Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.


Zum 1.5.23 stehn wieder umfangreiche Änderungen im Gewerberecht an, die erklärungsbedürftig sind. Gerne informieren wir Sie kostenfrei im Rahmen eines Online-Kurz-Workshops.

FAQ - Alles zum Thema

  • Zertifikat, DVDV, OSCI-Postfach
  • gegenseitige Unterrichtung und Verteildienst

Mittwoch, 8., 15., 22.3.2023, Dauer: ca. 30 Minuten

Ihre Fragen, unsere Antworten.

Bitte melden Sie sich einfach per Mail an. Sie erhalten dann unseren Einladungslink.


Es steht ein neues Update zum Download bereit.


DIN e.V. und Databund veröffentlichen Whitepaper.


Es steht ein neues Update zum Download bereit.


Neben Gewerbeanzeigen kommt zum 1.5. die „gegenseitige Unterrichtung“ ("ggsU"/"ggU") als neue Art der Übermittlung. Neu ist, dass ein Gewerbeamt an das der vorherigen Betriebsstätte eine rechtssichere elektronische Nachricht versendet bzw. Nachrichten in der Rolle als Amt der neuen Betriebsstätte erhält. Auch die Finanzbehörden senden Benachrichtigungen nach § 14 Abs. 4 GewO bei steuerlicher Abmeldung eines Unternehmens.


     
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Folgende Cookies erlauben:
Technisch notwendig
Statistik