GEVE - Gewerberegister & Erlaubniswesen
Gewan: Information über gegenseitige Unterichtung
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GEWAN informiert zur Umsetzung der "gegenseitigen Unterrichtung" im Gewerberrecht.
geve|Verteildienst - Update 3.1.0
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Es steht ein neues Update zum Download bereit.
Was leistet der geve|Verteildienst? Automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Abwicklung gewerbebezogener Nachrichten (gegenseitige Unterrichtung, Betriebssitzverlegung).
Beachten Sie nachfolgende Detailhinweise dazu und unser neues Online-Workshop-Programm.
betrifft Rlp.: Aufrechterhaltung der Weiterleitung von Gewerbeanzeigen (§ 14 Abs. 8 GewO) und Empfangsfähigkeit
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Die KommWis informiert die Gewerbeämter in Rheinland-Pfalz.
FAQ-Online-Workshop: OSCI, DVDV, Zertifikat
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Zum 1.5.23 stehn wieder umfangreiche Änderungen im Gewerberecht an, die erklärungsbedürftig sind. Gerne informieren wir Sie kostenfrei im Rahmen eines Online-Kurz-Workshops.
FAQ - Alles zum Thema
- Zertifikat, DVDV, OSCI-Postfach
- gegenseitige Unterrichtung und Verteildienst
Mittwoch, 8., 15., 22.3.2023, Dauer: ca. 30 Minuten
Ihre Fragen, unsere Antworten.
Bitte melden Sie sich einfach per Mail an. Sie erhalten dann unseren Einladungslink.
Whitepaper zur Normung und Standardisierung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
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DIN e.V. und Databund veröffentlichen Whitepaper.
1.5.23 Gewerbewesen: Gegenseitige Unterrichtung nach Ziff. 3.6 GewAnzVwV
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Neben Gewerbeanzeigen kommt zum 1.5. die „gegenseitige Unterrichtung“ ("ggsU"/"ggU") als neue Art der Übermittlung. Neu ist, dass ein Gewerbeamt an das der vorherigen Betriebsstätte eine rechtssichere elektronische Nachricht versendet bzw. Nachrichten in der Rolle als Amt der neuen Betriebsstätte erhält. Auch die Finanzbehörden senden Benachrichtigungen nach § 14 Abs. 4 GewO bei steuerlicher Abmeldung eines Unternehmens.