geve|regional – xGewerbeordnung (xGewO), OSCI sowie Gewerbeverwaltung & Erlaubniswesen für Kreisverwaltungen

geve|regional – Gewerbeverwaltung & Erlaubniswesen für Kreisverwaltungen

Rechtssicherer elektronischer Empfang nach xGewerbeordnung

Lösungen für Sonderaufgaben: Prostitution, Geldwäsche, Schwarzarbeit, Makler etc.

Die Lösung für Kreisverwaltungen und Landratsämter 

Einsatz autonom auf Systemen der Verwaltung als auch in der Cloud (Cloudservices, Hostingbetrieb, Einsatz im Rechenzentrum, Software as a Service)

Kreisverwaltungen sind Empfänger von Gewerbemeldungen nach §14 Absatz 8 der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV). Das medienbruchfreie elektronische Einlesen der Daten, die umfassend in verschiedenen Aufgabenfeldern genutzt werden können steht im Fokus. Die Meldungen müssen dem Format xGewerbeordnung konform valide angenommen werden (Format XGewO wie auch bei den sendenden Gewerbeämtern). Ferner besteht die Möglichkeit eines freieren rechtssicheren Austausch der Kreisverwaltungen mit vor- und nachgelagerten Behörden im Kontext Gewerbewesen mit dem rechtssicheren Senden und Empfangen von Nachrichten des Typs “Freitext”.

Landkreise erfüllen außerdem Aufgaben nach den Aufgaben nach weiteren Gesetzen/Verordnungen nach Bundesrecht und Landesrecht: z.B. Prostituiertenschutzgesetz, Geldwäschegesetz, Onlinezugangsgesetz, Bewacherregister. 

Nach xGewerberordnung wird jeweils zum 1.5. und 1.11. eines Jahres die verbindliche Grundlage des Datenempfanges und Versandes fortgeschrieben.

geve|regional (zuvor GEVE-Regional) – unsere eGovernment-Lösung für das Gewerbe- und Erlaubniswesen vereinfacht die Arbeit der Ordnungsbehörden der Kreisverwaltungen und erfüllt alle Anforderungen der Gewerbeanzeigenverordnung sowie der xGewerbeordnung.

In den Kreisverwaltungen sind zunehmend Aufgaben gebündelt worden, die zwecks Umsetzung oder Überwachung eine überörtliche Gewerbeverwaltung erfordern, z.B. in Bezug auf 

  • Bewacherregister
  • Prostituiertenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, ProstSchG)
  • Geldwäschegesetz (Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, GWG, vom 23.6.2017),
  • Schwarzarbeitskontrolle (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, SchwArbG) 
  • E-Government-Gesetz (EGovG),
  • EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR),
  • Einheitlicher Ansprechpartner ( “EAP 2.0”),
  • Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG, vom 14.8.2017) –
  • Gewerbeordnung (GewO) und
  • Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) inkl. xGewerbeordnung. 

Variabler Datenworkflow zwischen Gemeinden und Kreisen

Die Art, wie kreisangehörige Daten an die übergeordnete Kreisverwaltung sendet kann variieren. Das Gewerbefachverfahren geve|regional ist darauf vorbereitet.

A: Die sendende Stelle liefert nur die Daten, die der Kreis für seine Zuständigkeit benötigt, z.B. nur die Gewerbemeldungen mit Maklertätigkeit. Der Kreis importiert und muss die Daten nicht näher filtern.

B: Die Städte und Gemeinden schicken (automatisiert und rechtssicher) alle Meldungen – für allgemeine Gewerbeüberwachung beim Landkreis oftmals die gewünschte Variante. Für weitere Aufgaben filtert die einlesende Kreisverwaltung den Importbestand beispielsweise auf Maklertätigkeiten. Die gefilterte Datenmenge wird dann übernommen für die Abteilung, die dieses Aufgabenfeld bearbeitet

C: Der Kreis bereitet sich im Sinne seiner Aufgabe als Gewerbeüberwachungsbehörde auf mögliche umfassendere Aufgaben vor. Er importiert als Sammelimport als berechtigter Empfänger alle Gewerbemeldungen in seine Datenbank in geve|regional. Die Filterung für Teilaufgabenbereiche wie Makler, Gastätten, Spielhallen o.ä. erfolgt über gespeicherte Selektionen auf den Gesamtbestand nach dem Sammelimport. Vorteil: Alle Daten stehen grundsätzlich für sich eventuell verändernde Aufgaben zur Verfügung.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Kreisverwaltung die Gewerbeanzeigen dauerhaft speichert oder nur temporär zur Einsicht vorhält.

Filterungen sind möglich nach Branchenschlüsseln – abhängig davon, ob und wie genau das sendende Gewerbeamt diese vergibt – oder nach der textlichen Tätigkeitsbeschreibung – hierbei müssen Selektionen ggf. so gestaltet werden dass unterschiedliche Begriffe berücksichtig werden (z.B. Gaststätte und Schankwirtschaft für die faktisch selbe Tätigkeit).

SFTP, FTPS, OSCI, xGewerbe, Prozessabläufe, Workflow und Registermodernisierung 

Mit geve|regional können Sie die Gewerbedaten Ihrer kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder geliefert vom Statistischen Landesamt bzw. der Landesplattform, papierlos verwalten. Die Übernahme erfolgt medienbruchfrei elektronisch beispielsweise via Empfang über ein sicheres SFTP-Postfach oder rechtssicheres OSCI-konformes Postfach. geve|regional unterstützt dazu die Schnittstelle zum Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV2).

Die Aufgaben in den Kreisverwaltungen liegen u.a. mit Schwerpunkt in 2 Funktionen, die geve|regional mit unterschiedlichen Ausbaustufen abdeckt:

  1. als Empfangsstelle von Gewerbemeldungen (z.B. im Sinne Kontrollbehörde etc. – Daten einlesen und intern verteilen),
  2. als ausführende Antrags- und Erlaubnisbehörde (z.B. §34a, §34c und §34i Gewerbeordnung – Daten einlesen, speichern und bearbeiten).

 Darüber hinaus bestehen zahlreiche verwaltungsindividuelle Prozesse, für die Daten benötigt werden:

  1. in Form einer vorübergehenden Datenhaltung als Grundlage zur internen Verteilung,
  2. als dauerhafte kreisweite Spiegeldatenbank der kreisangehörigen Gewerbebestände.

Für weitere Aufgabenfelder verantwortliche Fachbereiche erhalten lesenden Zugriff auf die für sie relevanten Daten, intuitive Filter- und Selektionsmechanismen (z.B. Branche, Gemeinde, Zeitraum), aussagekräftige Auswertungen und Exportmöglichkeiten (z.B. zu Office für Serienbriefe) und fallbezogene Sofortauskünfte (z.B. Tätigkeiten und Personen).

Mit dem Modul “Whitelist” ist es möglich, für die verschiedenen Fachbereiche nur die jeweils relevanten Daten zur Einsicht freizuschalten (z. B. Veterinäramt darf nur Meldungen mit entsprechendem Branchenschlüssel/Text einsehen).

In Verbindung mit der integrierten elektronischen Akte oder Anbindung an externe Dokumentenmanagementsysteme (DMS) stehen den Sachbearbeitern relevante Dokumente unmittelbar zur Verfügung. geve-Regional verfügt außerdem über Schnittstellen zu gängigen HKR-/ Finanzverfahren und zur Gebührenkasse TopCash.

Das Freitext-Kommunikationsmodul verbessert den Workflow und bidirektionalen Austausch zwischen Behörden, die mit Gewerbeangelegenheiten betraut sind. Sie können rechtssicher relevante Informationen neben der Gewerbemeldung austauschen – z.B. zwischen Kreisverwaltung und städtischen Gewerbeamt, mit den Kammern (IHKn und HWKn) und Finanzbehörden. Freitext ist ein einheitlicher definierter Nachrichtentyp nach xGewerbeordnung.

Anträge und Erlaubnisse für erlaubnispflichtige Gewerbe können aus importierten Gewerbemeldungen generiert werden. Wird ein Antrag auf erlaubnispflichtiges Gewerbe vor dem Eingang der Gewerbemeldung erfasst, werden die Daten erfasster Anträge zur Erteilung der Erlaubnis daraus verwendet und im Bearbeitungsworkflow automatisiert übertragen. Der Ausdruck erfolgt i.d.R. durch automatisch beschickte Word-Formulare.

geve|regional ist vorbereitet zur Umsetzung der Registermodernisierung, die auf die Synchronisierung und Zentralisierung wichtiger Register abzielt.

geve|regional unterstützt Sie im Ordnungsamt

Die Aufgabengebiete unterscheiden sich regional, folgende Module stehen zur Verfügung.

  • Geldwäschegesetz (GWG) – Überprüfung bestimmter Personen oder Betriebe
  • Schwarzarbeitsgesetz (SchwArbG) 
  • Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
  • Transparenzgesetz (beschlossen durch die Bundesregierung Feb. 2017) – mehr Transparenz über verantwortliche Beteiligte bei komplexen Gesellschaftsstrukturen
  • Schwarzarbeit – Überwachung, z.B. von Bau- oder Gastronomiegewerbe
  • Stellen von Anfragen GZR/BZR an das Bundesamt für Justiz
  • Gewerbeuntersagung
  • Makler nach §34c GewO (z.B. Prüfberichte)
  • Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO
  • Bewachung nach §34a GewO (Prüfung der Zuverlässigkeit, Antrag Führungszeugnis)
  • Spielhallen nach §331 / 33c GewO
  • Reisegewerbe nach §55 GewO
  • Marktfestsetzung nach §69 GewO
  • Gaststätten nach §2 GastG
  • Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i GewO

geve|regional ämterübergreifend

  • Auskunft Gewerbezentralregister
  • Ausländeramt
  • Lebensmittelüberwachung / Veterinärwesen
  • Abfallwirtschaft / Imissionsschutz
  • Wirtschaftsförderung
  • Bauordnungsamt
  • KFZ-Zuassung

Vorteile auf einen Blick

  • Zeit- und Kostenersparnis durch Automatisierung der Vorgänge
  • Fachbereichsabhängiger Zugriff auf relevante Daten
  • Medienbruchfreies papierloses Arbeiten anstelle aufwendigen Papier- oder Einzeldateiumlaufes:
    • Automatisierter Import der Gewerbedaten direkt von den vorgelagerten Kommunen bzw. gesammelt vom Statistischen Landesamt
    • Export an ausgelagerte Stellen, z.B. Ämter der Kreisverwaltung mit eigenen Fachverfahren (bspw. offene und Standard Formate, XML)
    • Unterstützung von XML DatML/RAW allgemein und Format xGewerbeordnung (xGewO)
    • Daten Senden und Empfangen rechtssicher per OSCI und SFTP-Postfach
  • Office-Anbindung, z.B. für Serienbriefe
  • Vordefinierte Anschreiben und Formulare
  • Auswertungen nach Branchenmerkmalen über den Komplettdatenbestand
  • Elektronische Akte für Ihren Schriftverkehr (Berichte, Protokolle, Aktennotizen)
  • Schnittstellen zu Finanz-/HKR-Verfahren und Dokumentenmanagementsystemen
  • Verdachtsmomente wegen Schwarzarbeit (für die Zollverwaltung)
  • verknüpfte Betriebe- und Personenkartei
  • Fachbereichsbezogene Dateneinsicht
  • Verfahren auf aktueller .NET-Entwicklungs-Umgebung und Werkzeuge – (“.NET is a free and open-source application platform supported by Microsoft”)

GEVE4-regional versus geve|regional – 2 Generationen – die Unterschiede

Im langjährig bewährten GEVE4-regional steht die Gewerbeanzeige im Fokus. Diese wird detailliert nach allen in XGewerbeordnung definierten Merkmalen gespeichert und ausgewertet.

geve|regional – der 5. Generation Gewerbefachverfahren – führt als übergeordnete Ebene zusätzlich die Meldungen zur Ebene des Betriebes zusammen, der für Überwachungsaufgaben den praktischen Ansatzpunkt darstellt. Im Falle des Einzelunternehmens entspricht der Betrieb der Gewerbeanzeige. Im Falle einer Personengesellschaft (z.B. GbR) gehören mehrere Personen, d.h. mehrere Meldungen zum Betrieb.

Zertifikate

Outsourcing – ressourcenschonender Betrieb außer Haus

geve|regional als Software as a Service (Saas): Cloud-Services, Hostingbetrieb, Einsatz im Rechenzentrum wird unterstützt und angeboten

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