Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW (WiPG NRW) in Kraft getreten – nala NRW

Gemäß Wirtschafts-Portal-Gesetz NRW müssen die Städte und Gemeinden Gewerbemeldungen an die neue zentrale Landesverteilplattform “nala” senden. Die Anbindung muss bis zum 1.1.2021 erfolgen. GEVE 4 ist gerüstet. Kontaktieren Sie uns. 

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