Die EU hat durch eine Verordnung von Rat und Parlament die
Einführung einer revidierten Wirtschaftszweigklassifikation ab
Januar 2008 verbindlich vorgeschrieben (WZ 2008).
Die Änderung betrifft u.a.:
- die Gliederung der nationalen Fassung dieser revidierten
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008)
- die Gliederung der WZ 2003
- den Umsteigeschlüssel zur bisher verwendeten Fassung
- ein alphabetisches Stichwortverzeichnis
Die WZ 2008 ist ab Januar 2008 verbindlich für alle
Gewerbemeldungen, auch Um- und Abmeldungen, zu verwenden. Zu
beachten ist, dass der gesamte lokale Datenbestand in den
Gewerbeverfahren umgeschlüsselt werden muss. GEVE32 und GEVE4
Kunden mit Wartungsvertrag erhalten im Januar 2008 von uns ein
Update.
Allgemein
Neue Klassifikation der Wirtschaftszweige ab Januar 2008
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