Bei der Betriebssitzverlegung in einen anderen Meldebezirk informieren sich die Gewerbebehörden unterschiedlicher Kommunen nunmehr automatisiert elektronisch. Wir informieren in Onlineworkshops zum neuen Prozess.

 

 

Termine folgen.

Vorreiter sind Kommunen in Baden-Württemberg. Zentrale Stellen haben sich in dem Bundesland zügig um die Bereitstellung der Zertifikate, den DVDV-Eintrag und das OCSI-Postfach gekümmert. Dadurch kann der neue Nachrichtentyp, der die reguläre Übertragung der Gewerbeanzeigen an DGUV, IHK, HWK etc. ergänzt, seit Anfang Mai versandt werden.

 Damit wird ein neuer, voll automatisierter elektronischer Informationsfluss im Rahmen des Standard xGewerbeordnung (-> xGewerbeordnung.de) initiiert: Enthält eine Gewerbemeldung die Information der "bisherigen Betriebsstätte" prüft der geve|Verteildienst, ob das Gewerbeamt der Gegenseite im Deutschen Verwaltungsdienste Verzeichnis (DVDV) eingetragen und über den rechtssicheren Transport erreichbar ist. Falls ja, erfolgt die Übertragung der Unterrichtungsnachricht.

Die Lösungen Gewerbefachverfahren GEVE & geve|Verteildienst sind bereit.

 

     
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