SEPA & TopCash:
Anwender des TopCash-EC-Moduls elPAY sind auf der sicheren Seite.
Nutzen Sie noch die DTA/DTAUS-Lastschrift? Sprechen Sie mit uns.
Das TopCash-EC-Modul
elPAY4 "Lastschrift mit Zahlungsgarantie"
nutzt den Magnetstreifen der EC-Karte im ELV-Verfahren.
Verstärkt nutzen TopCash-Anwender das EC-Modul
elPAY5 in Verbindung mit einem PINPad, bei
dem nicht der Magnetstreifen, sondern der Chip ausgelesen
wird.
Vorteil: direkte Kontoabfrage, ob Zahlbetrag verfügbar ist. Beide
Systeme sind SEPA-sicher.
Nutzen Sie noch die DTA/DTAUS-Lastschrift? Sprechen Sie mit uns. Wir machen Ihr TopCash SEPA-Lastschrift fit.
SEPA-Begleitgesetz verabschiedet – ELV bleibt bestehen (26.04.2013)
Damit ist der Weg rechtlich frei für die Weiternutzung des elektronischen Lastschriftverfahrens ELV. Nach Unterzeichnung durch den Präsidenten und der Veröffentlichung steht endgültig fest, dass das im Handel und bei Kunden beliebte Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift zunächst bis Februar 2016 unverändert weitergenutzt werden kann. Auch darüber hinaus kann ELV in veränderter Form weitergeführt werden.
Erst im vergangenen Jahr folgte der europäische Bankenverband EPC einem Änderungsantrag des HDE sowie weiterer Verbände und passte die Regularien entsprechend an. Damit ist die Bankkarte auch geeignet zur Ausstellung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats, das der Kunde vor Ort unterschreiben kann. Der Handel und seine Dienstleister sind so in der Lage, die Abwicklung nach dem europäischen SEPA-Regelwerk durchzuführen, das unter anderem den XML-Standard statt dem bisherigen DTA-Verfahren vorsieht.