Unsere Lösungen für Behörden und deren Einrichtungen
Das auslaufende Gewerbefachverfahren umzustellen, ist anspruchsvoll - mehr als ein einfaches Update. 1 Betrieb beinhaltet 1 bis n Gesellschafter, ein bis n Standorte, ein oder mehrere Gewerbemeldungen, bis zu mehreren Haupt- und Nebentätigkeiten sowie Personen in unterschiedlicher Rolle. GmbH & Co. KG und besondere Rechtsformen wie Beteiligung von Stiftungen, Konstellationen mit natürlichen und juristischen Personen erfordern besondere Aufmerksamkeit.
Historisch gewachsene Daten weisen häufig Ungenauigkeiten auf, die erst mit den Standards XGewerbeanzeige und XGewerbeordnung an Bedeutung gewonnen haben.
Im von der EDV Ermtraud entwickelten exemplarischen Mehr-Phasen-Szenario, langfristig vor einem Umstellungszieltermin beginnend, werden Ressourcen geschont.
Schonender Wechsel des Gewerbefachverfahrens
Phase 1: Testumgebung 1 – Demodaten und Musterformulare
Lernen Sie Ihr neues Gewerbeprogramm kennen. Wir stellen Ihnen geve|5 in unserer Cloud zur Verfügung. Dazu richten wir bereits Ihre Stammdaten inklusive eines vorläufigen (nicht amtlichen) Straßenverzeichnisses für Sie ein. Die Testnutzer erhalten eine ca. 1-stündige kompakte Einweisung, so dass sie selbstständig alle Meldearten (Gewerbeanmeldungen, -Ummeldungen und -Abmeldungen aller Rechtsformen) sowie Auskünfte ausprobieren können. Im Test inklusive versteht sich die Bereitstellung der allgemeinen Standardformulare.
Phase 2: Testumgebung 2 – Ihr Datenbestand
Die Mitarbeiter im Gewerbeamt haben die assistentengestützten Handgriffe kennengelernt, wodurch sich der Schulungsansatz später entsprechend reduziert. Vertiefen Sie den Test nun mit Ihren eigenen Daten, die uns die kommunale EDV als Datenabzug zur Verfügung stellt, und die von uns in Ihre Testcloud eingespielt werden. Aufgrund der geltenden Standards nach XGewerbeordnung.de verfügt die EDV Ermtraud GmbH über die Konvertierungsroutinen für Probe- und Echtdatenübernahmen. Das Fachamt kontrolliert die ordnungsgemäße Übernahme. Erfahrungsgemäß werden Potentiale zum Zusammenführen in Altdaten getrennter Datensätze und für Qualitätsverbesserungen dieser erkannt.
Phase 3: Ihre Vordrucke und Formulare
Die Gewerbemeldeformulare sind bundeseinheitlich. Anträge und Erlaubnisse sowie Auskünfte erfolgen hingegen historisch gewachsen auf individuell angepassten Vorlagen, die auf die jeweilige Kommune zugeschnitten wurden. In der Phase 3-Abstimmung sichten wir Ihre Word- oder Berichtsdesigner-Dokumente.
Phase 4: Technisches Einsatzkonzept
Befindet sich die Gewerberegisterdatenbank auf dem hauseigenen Server in der Verwaltung? Soll digitale Souveränität durch eigenen Serverbetrieb fortgeführt werden? Plant man ein Outsourcing im sicheren Hosting bzw. Multicloud-Konzept? Ihre Testumgebung kann sowohl in den autonomen als auch einen produktiven Cloudbetrieb bei EDV Ermtraud überführt werden.
Phase 5: Schnittstellenprozesse
Datenschutz und Interoperabilität kommen als Schlagworte beim optionalen Einsatz von Schnittstellenprozessen zum Tragen. Während die einheitlichen, xGewO-standardisierten Übermittlungsprozesse für Gewerbemeldungen, gegenseitige Unterrichtungen und Freitext zum Grundstandard gehören, kann diese Projektphase auch nach der eigentlichen Verfahrensumstellung nachgelagert erfolgen.
Finale Konvertierung und Schulung schließen im Mehrphasenfahrplan das Projekt erst ab, wenn die individualen Besonderheiten abgearbeitet wurden, so dass der Produktiveinsatz das aufgebaute Knowhow der Testphasen effektiv nutzt.
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GiroCard, Debitkarten und Kreditkarten-Abrechnung
effektiv abrechnen und verbuchen
Schwierigkeiten? Chaotische Überweisungen? Warum?
Zahlreiche Banken geben im Standard keine deutsche GiroCard mehr neu an ihre Kunden aus. Sie erhalten stattdessen eine Debitkarte. Die primäre Bankkarte wird eine Kreditkarte - VISACARD oder MASTERCARD. Deshalb schalten immer mehr Verwaltungen für die EC-Terminals in den kommunalen Fachämtern (Bürgerservice, Standesamt, Zulassung etc.) und Einrichtungen wie Museum, Touristinfo u.ä. die Kreditkartenakzeptanz frei. Die Akzeptanz für Kreditkarten ermöglicht zudem die Annahme von Zahlungen mit VPAY-Karten (zu VISA gehörend), Karten mit MAESTRO-Merkmal (10-2023: auslaufend), GooglePay und ApplePay (Smartphone-Payment / Handybezahlen).
Die Freischaltung der Kreditkarten schafft einerseits neue Möglichkeiten, bringt aber andererseits Änderungen und ggf. erhöhten Aufwand für die Finanzabteilung bzw. den Kassenverwalter der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Gebühren:
- Bei GiroCard fallen im wesentlichen günstige Transaktionsgebühren pauschal pro Zahlung an und eine geringe Gebühr zur Live-Prüfung des Zahlungsvorganges mit oder ohne PIN, Kontaktgebunden oder contactless per Chip.
- Die Gebühren für Debit- und Creditcard berechnen sich prozentual vom Zahlungsumsatz (Transaktionen) und liegen wegen schärfer Sicherheitsstandardprüfung etwas höher.
Abrechnungsvarianten:
- Bei Girokarte ist die Standardschaltung der Gutschriften "banktäglich".
- Kreditkartenumsätze werden, sofern vom Kunden nicht explizit gewünscht, wöchentlich gutgeschrieben. Die EDV Ermtraud GmbH organisiert für ihre Verwaltungsanwender die banktägliche Gutschrift.
- Da die EC-Umsätze von verschiedenen Betreibern gebucht werden - GiroCard von deutschen Banken und Sparkassen, Kreditkarten von MasterCard, VISA, American Express, JCB (je nach Kartentypen) - erfolgen nun mehrere statt einer Gutschrift. Die Gutschrift Tage bezogen auf den Entstehungstag können aufgrund der unterschiedlichen Bearbeitungsdauer variieren, von 1 Banktag bei Girocard bis 3 Tagen bei gängigen, bis zu einer Woche bei selteneren internationalen Kreditkarten. Die zeitliche Zuordnung wird aufwendiger.
- Die Kreditkartengutschriften erfolgen, sofern nicht explizit geordert, als Netto-Überweisung. D.h. dem Zahlungsbetrag wird vom Kreditkartenprovider die Gebühr abgezogen und der Auszahlbetrag erfolgt netto. Die EDV Ermtraud GmbH kümmert sich für die durch sie vermittelten POS-Terminals um die Brutto-Abrechnung, d.h. der Zahlbetrag geht zu 100% ein, die Gebühren werden vom Provider separat berechnet und eingezogen, was die neuen Zahlarten transparent macht.
Transparenz durch die perfekte Kassenlösung:
Die Kassenlösung TopCash der EDV Ermtraud GmbH schafft Abhilfe. Durch die Vollintegration der EC-Geräte im Kassenverfahren können Auswertungen über die gesamten Buchungsdaten erfolgen. TopCash verarbeitet beim Zahlungsvorgang die Information der genutzten Kartentypen. Somit können die Kassenverwalter bzw. Buchhaltungsmitarbeiter, die die Auswertungen annehmen und gegen die Kontoauszüge prüfen, jederzeit auf Wunsch eine Buchungsliste oder Summenliste nach Kartentyp und EC-Terminal auf Knopfdruck durchführen. Die Listen können automatisiert bei jedem Kassenabschluß, z.B. täglich im Fachbereich Bürgerservice, mit erzeugt werden. Sie erhalten somit bereits im Vorfeld die relevanten Informationen zum zu erwartenden Zahlungseingang von den unterschiedlichen Providern. Selbstverständlich sind die Listen eingegrenzt auf Zeiträume, einzelne Terminals oder über alle EC-Geräte möglich. Für durch die EDV Ermtraud vermittelte EC-Geräte ist zudem eine Fachbereich bezogene Bündelung möglich. TopCash verfügt zudem über Zahlarten getrennte elektronische Übergaben an die hinterlegten Konten des Finanzverfahrens.
Beispielauswertungen:
Abb. 1
Abb. 2
Erfahren Sie mehr: Kontakt
Kreditkartenakzeptanz erfordert ein Terminal der aktuellen Generation neuesten Sicherheitsstandards (Stichwort: TA 7.2 / DC POS 3.0.
Mehr dazu hier: Update für Payone Bezahlterminals - TA 7.2 für Kreditkartentauglichkeit
Gewerberegister - Gewerberecht
Erlaubniswesen - Anträge und Erlaubnisse
Anträge und Auskünfte via Internet
Weblösungen
- unsere Entwicklungsplanungen -
Mit geve|5 ist die neueste Generation Gewerbefachverfahren gestartet. geve|5 wird an zentrale Online-Meldeplattformen angebunden, die Daten im Format xGewerbeordnung liefern (z.B. Wirtschaftsserviceportal NRW, Amt24). Außerdem wird eine Anbindung an zentrale Einwohnerdaten / Melderegister der Bundesländer nach Standard xMeld erfolgen.
Sukzessive ist der Ausbau um die relevanten Bereiche des Erlaubniswesens geplant. Die Erweiterung berücksichtigt dabei die Entwicklungen der Vereinheitlichung der digitalen Antragsprozesse u.a. durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) mit dem Trend einheitlichen Workflows statt vieler einzelner landesrechtlicher Ausprägungen. Geplant sind beispielsweise Module: Gaststätten, Maker, Reisegewerbe, Spielhallen, Prostituiertenschutzgesetz.
Berücksichtigung findet ferner der Prozess der Registermodernisierung (Stichwort Registermodernisierungsgesetz) und Sicherheitsgewerbegesetz.
In den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen liegt außerdem die Zuständigkeit für Fundsachen - von der Annahme, über die Verwaltung bis zur Versteigerung. Die EDV Ermtraud GmbH plant eine Lösung für dieses Aufgabenfeld.
Die Planung unterliegt dynamischen externen Einflüssen.
Umsatzsteuerpflicht für Kommunen - Neuregelung des § 2b UStG - Beispiele
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2015 (Steueränderungsgesetz 2015 vom 02.11.2015, BGBl. 2015) geändert. Insbesondere die Neuregelung im § 2b UStG betrifft die Kommunen. Demnach müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) marktrelevante und privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer. Die Leistungserbringung durch jPdöR ist nun steuerpflichtig. Die Änderungen im UStG sind am 01.01.2017 in Kraft getreten und gelten ab dem 01.01.2025 - nach dem finalen Auslaufen der Sonderverlängerungen für jPdöR - ausnahmslos für alle steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen in Kommunen.
Die Leistungen der Kommunen sind in solche zu unterscheiden, welche auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden (umsatzsteuerpflichtig) und welche Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (umsatzsteuerfrei) liegen. Bei Erbringungen von Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage gelten die allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Soweit es sich um eine steuerbare und nicht um eine nach § 4 UStG steuerbefreite Leistung handelt, unterliegt die Leistungserbringung der Umsatzsteuer.
TopCash - Gebührenkasse und universelles Kassensystem - leistet die automatisierte Verbuchung von Gebühren, Leistungen, Waren und Artikel mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen. Variable Steuerarten und -Sätze (normal, ermäßigt, Sondersteuersätze Forstwirtschaft u.a.) können mit Gültigkeitszeiträumen im System hinterlegt und an zentraler Stelle angepasst werden.
Im Rahmen der Fiskalisierung werden Kommunen und Ihre Einrichtungen durch die Finanzbehörden geprüft. Die ordnungsgemäße Buchung im elektronischen Kassensystem umfasst das Sichten der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Die Anforderung Umsatzsteuergesetzkonformer Verbuchung und Kontierung besteht unabhängig der bar und bargeldlosen elektronischen Zahlarten.
Umsatzsteuerplicht besteht beispielsweise für:
Standesamt:
- Stammbücher
- besonderer Trauungsraum (statt normales Sachbearbeiter-Büro)
- sowie Schmuck des Trauzimmers, individuelle Bestuhlung sowie Sonderwünsche aller Art
- Kopien von Urkunden
- Umsatzsteuerfrei ist lediglich die Erstausfertigung der amtlichen Urkunde
Bürgerservice:
- Duplikate / Kopien
- Schutzgebühren für nicht amtliche Informationsbroschüren
- Verkauf von Heimatbüchern
- Umsatzsteuerfrei ist lediglich die Amtshandlung mit Erstausfertigung der Bescheinigung (sofern eine solche amtlich vorgeschrieben ist)
Kfz-Zulassungsstelle:
- Feinstaubplakette
- Kennzeichenherstellung / Bereitstellung
- Umsatzsteuerfrei ist lediglich die Amtshandlung mit Erstausfertigung der Dokumente, z.B. Kfz-Brief/-Schein
Abfallwirtschaft:
- Müllsäcke, die über die Grundausstattung pro Bürger/Objekt laut Satzung hinausgehen
- Sonderabfuhren und Entsorgungsleistungen, die über die regulären hoheitlichen Leistungen hinausgehen
- Umsatzsteuerfrei sind lediglich hoheitlich erbrachte Leistungen, i.d.R. durch Satzungen geregelte Grundver- und Entsorgung.
Volkshochschule:
- Kursgebühren (7-2022: teils USt.-befreit, z.B. Kurse, die geeignet sind, einen Schul- oder Hochschulabschluss bzw. Berufsabschluß zu erreichen)
- Lehrmaterial (Bücher u.a.)
- Getränke, Snacks etc.
- Raumbereitstellung für Kurse, Veranstaltungen, Konzerte u.dgl.
- Umsatzsteuerfrei sind lediglich hoheitlich erbrachte Leistungen, z.B. Raum der VHS als Wahllokal.
Kulturbereich:
- Leistungen, die keine hoheitliche Pflichtaufgabe sind, z.B.
- Raummiete
- Eintrittskarten
- Standgebühren bei Veranstaltungen/Märkten
Tourismusbereich:
- Leistungen, Waren und Artikel, die keine hoheitliche Pflichtaufgabe sind z.B.
- Wanderkarten
- Bücher
- Snacks
- Stadtführung
- Kurtaxe
Schwimmbad:
- Leistungen, die keine hoheitliche Pflichtaufgabe sind, z.B.
- Eintritt
- Duschmarkenverkauf
- Verkäufe am Schwimmbadkiosk (privatrechtlich auch als kommunaler Betrieb)
Bücherei:
- Leistungen, die keine hoheitliche Pflichtaufgabe sind, z.B.
- Verleihgebühren
- Verkäufe
- Ersatzleistungen
- Raumbereitstellung für kulturelle Zwecke
- Umsatzsteuerfrei sind lediglich hoheitlich erbrachte Leistungen, z.B. die Bücherei als Wahllokal.
Rathauskantine:
- gesamtes Angebot (Kantinenbetrieb = privatrechtliche Leistung, die vom Markt erbracht werden kann)
Schule:
- Schulunterlagen-, Bücher-, Schüler-EDV-Gerätebereitstellung (z.B. Tablet u.ä.) (soweit nicht im gesetzlichen Rahmen festgelegte Schülergrundausstattung)
- Verkäufe (sofern im Namen der Schule selbst, ggf. USt-frei über Förderverein)
- Essen und Getränke der Kantine/Mensa
- Umsatzsteuerfrei sind lediglich amtliche / gesetzlich vorgegebene Leistungen (i.d.R. durch Landesrecht festgelegt)
Bauhof:
- Dienstleistungen / Arbeiten, die über die hoheitlich notwendigen hinausgehen
- Straßenabsicherung (Ausnahme: hoheitlich im Zuge eines Feuerwehreinsatzes)
- Aufstellen von Zäunen
- Bereitstellen von Schildern
- Reinigungsarbeiten
- Arbeiten des Bauhofes für private Dritte
- Arbeiten des Bauhofs für Einrichtungen wie den Schwimmbadbetrieb oder die Gemeindewerke
- Umsatzsteuerfrei sind lediglich hoheitlich erbrachte Leistungen.
Feuerwehr:
- Ölbindemittel u.ä. (soweit außerhalb Einsatz-notwendiger Sicherungsmaßnahmen)
- Beratungsleistungen für Gewerbebetriebe und Privatpersonen (außerhalb verpflichtender Beratung im Sinne amtlicher Prüfungen bei Erlaubnis-/Genehmigungsanträgen)
- Umsatzsteuerfrei sind lediglich hoheitlich erbrachte Leistungen, d.h. im Rahmen von sicherheitsrelevanten Notfalleinsätzen bei Brand, Unfall o.ä.
Sonderservices:
- Holzverkauf des Forstamtes aus kommunalem Wald (= Leistung am Markt, privatrechtlich)
- Weihnachtsbaumverkauf
- Jagdpacht
- Parkgebühren, Vermietung von Stellplätzen auf Flächen/in Parkhäusern außerhalb des öffentlichen Raum (privatrechtlich erbrachte Leistung)
- Hallenvermietung / Raumvermietung (Ausnahme: hoheitliche Aufgaben, z.B. als Wahllokal)
Nur eine Gebühr in Sinne einer klassischen Amtshandlung ist steuerfrei. Darüber hinaus gehende Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig.
TSE und Umsatzsteuer im Video
-> Schulungs-, Lern-, Erklärvideos (FAQ)
Umsatzsteuer im Bild:
Abb. 1.: auf der Quittung
Abb. 2: in der TopCash-Leistungs-, Produkte- und Artikelverwaltung
Abb. 3: Umsatzsteuersätze mit Gültigkeitszeiträumen in den TopCash-Stammdaten - variabel konfigurierbar
Cloudservices - Hosting - Rechenzentrumsleistungen
Unsere Lösungen für das Ordnungs- und Gewerbewesen (GEVE 4 - Gewerberegister und Erlaubniswesen, geve|5 - Gewerbefachverfahren neuester Generation, eAkte-Lösung, automatischer Verteildienst...) sowie für das Kassenwesen (TopCash 2 - universelles Kassensystem, Gebührenkasse, EC-Terminal-Integration via OPI) erweisen sich im technisch autonomen Betrieb auf Servern der Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen äußerst pflegeleicht im Rathaus.
Im Zuge steigender Anforderungen der Verwaltungsdigitalisierung sind die IT- und EDV-Ressourcen der Kommunen jedoch stark gefordert. Die EDV Ermtraud GmbH bietet daher optional weitergehende Unterstützung und Dienstleistungen zur Software an.
Während "erweiterte Helpline" und "betreute Installation" insbesondere die Verwaltung weitreichend entlasten steht das "technische Hosting" darüber für größtmögliche Entlastung sowie größtmögliche Cybersicherheit; insbesondere durch die weitreichende Absicherung des Rechenzentrums gegen Cyber-Bedrohungen wie Kryptoviren und Hackerangriffe.
A) Erweiterte Helpline
Fachlich- und technische Entlastung für Gewerbeamt und betreuende EDV.
Die Hotline steht nicht nur für technische Fragen zur Verfügung. Sie beantwortet auch Fragen aus der Anwendungspraxis.
Beispiel Gewerbewesen: Klärung von Unklarheiten und Zusammenhängen von und in der Gewerbemeldung, Rückmeldungen von den Empfangsstellen der Gewerbemeldungen, Auswertungen und Selektionen aufrufen u.ä.
Beispiel Kassenwesen: Anlegen von Leistungen, Durchführen von Kassenabschlüssen, Rückfragen zur bargeldlosen Zahlung mit Karte / Smartphone und EC-/POS-Terminal u.ä.
B) Betreute Installation - erweiterte Services zum autonomen Einsatz der EDV Ermtraud-Verfahren
Zusätzliche Entlastung insbesondere bei begrenzten IT-Ressourcen.
Die Verwaltung betreibt ihren eignen Server. Die EDV Ermtraud GmbH übernimmt aber die technischen Arbeiten rund ums Produkt.
Beispiel Gewerbewesen: Das Supportteam der EDV Ermtraud GmbH informiert nicht nur über bereitstehende GEVE 4-/geve|5-Updates, sondern führt die Update-Installation per Fernwartungsservice durch. Kundenindividuelle Formularanpassungen über nimmt die EDV Ermtraud GmbH für das Gewerbeamt bzw. die hauseigene EDV.
C) technisches Hosting / Cloudbetrieb / Rechenzentrumsbetrieb
Auslagerung von Technik und Fachverfahren, damit deren Wartung, aus der Verwaltung heraus in eine sichere Umgebung. Hohes Absicherungsniveau gegenüber Bedrohungen aus dem Web (Hacker, JAVA-Sicherheitslücken, Krypto-Viren etc.)
Zusätzlich zu den unter A) und B) genannten Services wird unser Verfahren wird auf einem Server unseres Rechenzentrums (deutsches Rechenzentrum, deutscher Standort, DSGVO-konform) installiert. Der Betrieb von z.B. des Gewerberegisters GEVE 4 oder des neuen Gewerbefachverfahrens geve|5 wird vom Technikteam der EDV Ermtraud GmbH überwacht. Der Rechenzentrumsbetrieb umfasst die notwendigen Betriebssystem- und Datenbanklizenzen sowie automatisierte Sicherungen.
Gerne unterstützen wir unsere Anwender auch beim Einsatz von eigenen Rechenzentrumsdienstleistern.
Erfahren Sie mehr: Kontakt
Unser Online-Workshop-Programm zum Kassenwesen
Unsere neue Online-Workshop-Reihe findet regulär mittwochs statt.
Sie richtet sich an technische und fachliche Administratoren in der EDV, der Finanz- und Kassenverwaltung sowie Sachbearbeiter im in zentraler Zahlstelle und in den Fachämtern.
Die Angebote umfassen Schulungen und Beratung sowohl für Neueinsteiger als auch zur Vertiefung und zur Bearbeitung besonderer Praxisfälle. Ihre Praxisfälle werden aufgegriffen und beispielhaft bearbeitet. Weiterhin beleuchten wir wichtige Entwicklungen im Themenfeld Kassenwesen.
Dauer: je 2 Stunden
Zeit: jeweils mittwochs 14:00 Uhr
Kosten: 90,-- Euro (pro teilnehmender Verwaltung) zzgl. MwSt., reine Produkt-Präsentationen kostenlos
Anmeldung: Kontakt (Ansprechpartner: Herr Krumnow, Tel. 02635 9224 12)
Themen und Termine folgen - wir bitten um etwas Geduld. Die Workshops ersetzen nicht die individuell abgestimmten Einführungsprojekttermine (Installation, Konfiguration und Schulung)
Workshop/Seminar/Schulung | Datum |
Kassenwesen - Grundlagen Zielgruppe: neue Sachbearbeiter Inhalte (Auszug): Infos folgen / nach Vereinbarung |
folgt, nach Vereinbarung |
Kassenwesen - Vertiefung Zielgruppe: Sachbearbeiter mit intensiver Nutzung Inhalte (Auszug): Infos folgen / nach Vereinbarung |
folgt, nach Vereinbarung |
Kassenverfahren TopCash - Administration Zielgruppe: EDV und Administratoren im Fachamt Inhalte (Auszug): Benutzerverwaltung (Rollen- und Rechtekonzept) Kassenhierarchie / Kassenstrukturen Leistungen, Konten Schnittstellen EC-Terminal- / POS-Terminalintegration Technische Sicherheitseinrichtung / TSE-Integration weitere Infos folgen / nach Vereinbarung |
folgt, nach Vereinbarung |
Bargeldlose Zahlarten Zielgruppe: Sachbearbeiter, Abteilungsleiter, Kassenverantwortliche, EDV Inhalt: Debitkarten, GiroCard und Kreditkarten kontaktgebunden Debitkarten contactless, GiroCard und Kreditkarten kontaktlos Smartphonepayment / Handypayment: Zahlungen mit GooglePay und ApplePay |
folgt, nach Vereinbarung |
Kassenverfahren TopCash - Abschlüsse und Auswertungen
Zielgruppe: Abschlußverantwortliche und Kassenverwalter Inhalte (Auszug): Arbeitsplatz- und Abteilungs-bezogene Abschlüsse Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresabschlüsse Übergabe Kassenverfahren an das Finanzwesen Revisionstätigkeiten Auswerten und Filtern |
folgt, nach Vereinbarung |
DGUV Vorschrift 25 - DGUV Regel 115-005 - Überfallprävention in der öffentlichen Hand
Zielgruppe: Sachbearbeiter, Abteilungsleiter, Kassenverantwortliche, EDV Inhalte (Auszug): Umsetzung der neuen Unfallverhütungsvorschrift in der Praxis DGUV Regel 115-005 konforme Kassenkonfiguration |
folgt, nach Vereinbarung |
Unser Online-Workshop-Programm zum Gewerbe- und Erlaubniswesen
Unsere neue Online-Workshop-Reihe findet regulär mittwochs um 14 Uhr statt.
Sie richtet sich an technische und fachliche Administratoren in der EDV und im Gewerbeamt sowie Sachbearbeiter im Gewerbe- und Erlaubniswesen und Abteilungsverantwortliche im Fachbereich Ordnung/Gewerbe.
Die Angebote umfassen Schulungen und Beratung sowohl für Neueinsteiger als auch zur Vertiefung und zur Bearbeitung besonderer Praxisfälle. Ihre Praxisfälle werden aufgegriffen und beispielhaft bearbeitet. Weiterhin beleuchten wir wichtige Entwicklungen im Themenfeld Gewerbe.
Dauer: je 2 Stunden
Zeit: jeweils mittwochs 14:00 Uhr
Kosten: 90,-- Euro (pro teilnehmender Verwaltung) zzgl. MwSt., reine Produkt-Präsentationen und aktuelle Fokus-Themen kostenlos.
Anmeldung: Kontakt (Ansprechpartner: Herr Krumnow, Tel. 02635 9224 12)
Workshop/Seminar/Schulung | Datum |
Allgemeine Frage- und Antwortrunde (FAQ-Workshop) Gewerbewesen mit GEVE und geve|Verteildienst Ihre Fragen aus der Praxis. Online-Workshop - kostenlos zu GEVE4: gerade Wochen zu geve|5: ungerade Wochen Dauer: ca. 30 Minuten |
jeweils Mittwoch, 14:00 - 14:30 Uhr |
Aktueller Fokus Gewerberecht Alles zum Thema
Online-Workshop - kostenlos Dauer: ca. 30 Minuten |
nach Vereinbarung |
Gewerberegister-Grundlagen Zielgruppe: neue Sachbearbeiter im Gewerbeamt Inhalte (Auszug): Gewerbean-, Um- und Abmeldungen - Standardfälle, z.B. Einzelunternehmungen und GmbH Vorgehen bei Standardfällen wie Ummeldungen des Betriebssitzes oder Änderungen von Tätigkeiten Natürliche und juristische Personen und deren Registereinträfe Regelmäßige Gewerbemeldungsübermittlung an Empfangsstellen (Standard, elektronisch, per Mail, andere, xGewerbeordnung) Standard-Suchen, Auswertungen und Abfragen auf das Gewerberegister Nutzung der Personenkartei Effektive Nutzung der Wiedervorlage Einfache Auskunftserteilung |
nach Vereinbarung |
Gewerberegister-Vertiefung Zielgruppe: Sachbearbeiter im Gewerbeamt, Abteilungsverantwortliche Inhalte (Auszug): Gewerbean-, Um- und Abmeldungen bei komplexen Rechtsformen: z.B. GbR, GmbH & Co KG, ausländische, verbundene Gewerbe Vorgehen bei besonderen Fällen wie Einstieg und Ausscheiden von Gesellschaftern und Beteiligten, Zweigstellen Meldungen u. ä. Besondere Datenübermittlungen Besondere Auswertungen und Abfragen auf das Gewerberegister Erweiterte Auskunftserteilung |
nach Vereinbarung |
GEVE 4 – Administration Zielgruppe: GEVE 4-Betreuer in EDV und Fachamt Inhalt: Technische Einstellungen Organisatorische Einstellungen Konfiguration Schnittstellen Module |
nach Vereinbarung |
Elektronische Akte in Gewerberegister und Erlaubniswesen effektiv nutzen Zielgruppe: Sachbearbeiter und Abteilungsverantwortliche Das elektronische Dokumenten-Aufkommen wächst, zuletzt besonders durch steigende Fallzahlen von Online-Meldungen in der Corona-Pandemie sowie im Hinblick auf die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG). Inhalt: Einlesen von Dokumenten via Scanner und elektronischem Eingang Aktenplan Aktenzuordnung Suchen und Auswerten |
nach Vereinbarung |
Erfüllung kommunaler Überwachungsaufgaben - Recherche, Filtern und Auswerten Zielgruppe: Abteilungsverantwortliche und Sachbearbeiter bei Empfangsbehörden (mit GEVE 4 regional) und Gewerbeämtern (GEVE 4) Inhalte: Einfache Suche und Recherche Erweiterte Auswertungskriterien Wiederkehrende Selektionen |
nach Vereinbarung |
Gewerbemeldungen online Zielgruppe: Digitalisierungsbeauftragte, Sachbearbeiter, Abteilungsverantwortliche Die elektronische Gewerbemeldung ist eine Prioritätsleistung des OZG-Leistungskataloges. Wie erfolgen Gewerbemeldungen via Internet? Wie werden diese medienbruchfrei eingelesen? Inhalt: Quelle von Gewerbemeldungen elektronisch, halbautomatische/automatische und medienbruchfrei Übernahme Einlesen von Gewerbemeldungen aus Serviceportalen, geve|Online |
nach Vereinbarung |
Auskünfte automatisieren: WebAuskunft Zielgruppe: Administrator, Betreuer im Fachamt Jede durch den Sachbearbeiter manuell erteilte Auskunft kostet Zeit und verursacht Kosten. Die WebAuskunft übernimmt automatisiert und „just in time“. Inhalt: Einrichten der GEVE 4-WebAuskunft Benutzerrollen Backend-Konfiguration Frontend-Anwendung |
nach Vereinbarung |
GEVE 4 – Erlaubniswesen
Zielgruppe: Sachbearbeiter, Abteilungsverantwortliche Inhalt: Bearbeitung von Anträgen, Erzeugung von Erlaubnissen Beispiele aus Gaststättenrecht, Makler, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe , ProstSchgGu.a. Unterschiedliche Rollen der Person Anwendung der Personenkartei Anwendung der eAkte, Wiedervorlage Auswertungen |
nach Vereinbarung |
Berichts- und Formulardesgin
Zielgruppe: Betreuer im Fachamt Inhalt: Formulare anpassen und gestalten im integrierten Berichtsdesigner Formulare anpassen und gestalten mit der Word-Anbindung |
nach Vereinbarung |
Automatische Verteilung von Gewerbemeldungen - geve|Verteildienst
Zielgruppe Administratoren, Betreuer, Fachamt, Sachbearbeiter Inhalt: Einrichtung von neuen Empfängern Konfiguration von Empfängern Kommunikationswege, Adressen und Passwörter Zeitpläne Formate |
nach Vereinbarung |
geve|5 – die neue Generation Gewerbewesen Zielgruppe: Administratoren, Betreuer, Nutzer Wir stellen die neueste Generation GEVE vor und freuen uns auf Ihr Feedback. Die Präsentation ist für Sie kostenlos. |
nach Vereinbarung |
TEST|16.11.2020