1.) Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Mitteilungspflicht gemäß § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO). Diese Vorschrift verlangt, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden und weiterhin genutzt werden, spätestens bis zum 31. Juli 2025 registriert werden. Um dieser Pflicht nachgehen zu können, steht in ELSTER ein Meldeformular für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Mehr: Kasse: Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme.
2.) Neu: ADVIS Anbindung jetzt verfügbar!
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3.) Modul PayPal – mobiles Bezahlen via QR-Code & App
PayPal ist schnell, verfügt über einen hohen Bekanntheitsgrad, Komfort und Sicherheit für den Nutzer und die zahlungsempfangende Stelle. So funktionierts:
Schulungs-, Lern-, Erklärvideos (FAQ)
4.) Modul Touchscreen – optimiertes Layout für den Buchungsdialog
Profitieren Sie von der übersichtlichen Bediener-Oberfläche:
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- Kategorien, Warenkorb, Zahlart auf einen Blick
5.) Weitere Lösungen:
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