1.) Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Mitteilungspflicht gemäß § 146a Absatz 4 der Abgabenordnung (AO). Diese Vorschrift verlangt, dass alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden und weiterhin genutzt werden, spätestens bis zum 31. Juli 2025 registriert werden. Um dieser Pflicht nachgehen zu können, steht in ELSTER ein Meldeformular für elektronische Aufzeichnungssysteme zur Verfügung. Mehr: Kasse: Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme.

 

2.) Neu: ADVIS Anbindung jetzt verfügbar!

Ab sofort lässt sich das Ausländerwesen ADVIS mit TopCash verknüpfen.

 

3.) Modul PayPal – mobiles Bezahlen via QR-Code & App

PayPal ist schnell, verfügt über einen hohen Bekanntheitsgrad, Komfort und Sicherheit für den Nutzer und die zahlungsempfangende Stelle. So funktionierts:

Schulungs-, Lern-, Erklärvideos (FAQ)

 

4.) Modul Touchscreen – optimiertes Layout für den Buchungsdialog

Profitieren Sie von der übersichtlichen Bediener-Oberfläche:

  • Große, bebilderte Buttons anstelle einer klassischen Produktliste
  • Kategorien, Warenkorb, Zahlart auf einen Blick

 

5.) Weitere Lösungen:

Viele Gewerbeverfahren stehen vor der Ablöse. Vergleichen Sie jetzt:

 

     
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Folgende Cookies erlauben:
Technisch notwendig
Statistik