Mit Version 1.4 XGewerbeordnung sind die am Freitextverfahren teilnehmenden Stellen veröffentlicht.
Dazu zählen
- Gewerbemeldestellen (Gewerberegister führende Stadt-/Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltungen)
- Industrie- und Handelskammern (IHKn)
- Handwerkskammern (HWKn)
Der neue Nachrichtentyp wird via geve|Verteildienst und geve|5 in einem neuen Modul verarbeitet: mehr dazu.
Freitext ist eine Möglichkeit Zusatzinformationen über die reine Gewerbeanzeige (Gewerbean-/Um- oder Abmeldung) hinaus mit anderen Behörden auszutauschen, die im Kontext des Gewerbewesens aktiv sind. Als rechtssicherer Kanal via OSCI und Adressierung über das DVDV eignet sich Freitext auch zum Austausch vertraulicher Informationen, die nicht zu Abfragen und Nachrichten in offenen/unverschlüsselten E-Mail-Systemen geeignet sind. Hierbei kann es beispielsweise um die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gehen. Auch Anfragen nach Bescheinigungen und Nachweisen über Eintragungen bei der jeweils anderen Behörde können ausgetauscht werden (Bsp. bei funktionaler Zuständigkeitstrennung bei erlaubnispflichten Gewerben wie Ausbildungsnachweise der IHK, Erlaubnisantrag/Erlaubnis beim Kreis und Gewerbemeldung selbst bei der Stadt).