Im Erlaubnismodul sind ab jetzt folgende Erlaubnisse zum Testen freigeschaltet: 
Gestattungen (§ 12 GastG) - mit dem Antrag und der endgültigen Gestattung
Maklererlaubnis (§ 34c Gewo) - mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung

     
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Folgende Cookies erlauben:
Technisch notwendig
Statistik