Es steht ein neues Update zum Download bereit.

Was leistet der geve|Verteildienst? Automatisierte Übermittlung von Gewerbemeldungen und Abwicklung gewerbebezogener Nachrichten (gegenseitige Unterrichtung, Betriebssitzverlegung).

Beachten Sie nachfolgende Detailhinweise dazu und unser neues Online-Workshop-Programm. 

Änderungen mit Update 3.2.1:

Bitte beachten Sie: Der geve|Verteildienst benötigt ein installiertes .NET 4.7.2 Framework oder höher. Mit dieser Version wird außerdem das .NET 6 Hosting Bundle benötigt.

Neuerungen:

  • Dieses Update beinhaltet die notwendigen Anpassungen zur neuen Version des Standards XGewerbeordnung 1.1.
    Die Übermittlungen werden automatisch zum Stichtag am 01.11.2023 umgestellt.

Änderungen mit 3.2.2:

  • Der nun erforderliche Präfix für die IHK-Übermittlung wird automatisch nachgepflegt.
  • Ein seltenes Problem bei der Weitergabe der neuen Ummeldegründe wurde behoben.
  • Die Ansicht der Transferprotokolle im Client wurde übersichtlicher gestaltet.

Änderungen mit 3.2.3:

  • Sonstige Körperschaften öffentlichen rechts werden nicht mehr als juristische Person interpretiert.
  • Bei der Übermittlung von Unterrichtungen wird nun der Empfänger-AGS bei Bedarf um eine führende Null ergänzt.
  • Der DVDV-Kategorie für IHK-Empfänger wurde angepasst.

Änderungen mit 3.2.4:

  • Es ist nun möglich den vom DVDV abzurufenden Dienst manuell einzustellen.
  • Ein seltenes Problem bei der Weitergabe der neuen Berichtigungsgründe wurde behoben.
  • Der Staat der Eintragung von beteiligten Gewerben wird nun in GEVE 4 korrekt ausgelesen.
  • Ein Problem bei der Weitergabe von GbRs an GEWAN unter geve|5 wurde behoben.

Download

Das Update kann auf folgender Seite heruntergeladen werden: geve|Verteildienst.

 

Hintergrund: Der geve|Verteildienst und die gegenseitige Unterrichtung

Der Verteildienst übernimmt zentral mehrere Übermittlungsfunktionen und ersetzt bislang manuelle Übermittlungen aus GEVE 4 heraus:

  • den automatisierten Versand der Gewerbemeldungen an die Empfangsstellen (ausgehend) - DGUV, IHK, HWK etc. nach Gewerbeordnung
  • bei Nutzung einer zentralen Verteilplattform: z.B. GEWAN Bayern oder nala Rheinland-Pfalz/Hessen/Nordrhein-Westfalen
  • die Nachricht der "gegenseitigen Unterrichtung", kein Versand einer Gewerbemeldung im XGewO-Format, eigener Nachrichtentyp von einem Gewerbeamt an ein anderes (An-/Abmeldeinformation bei Betriebssitzverlegung),
  • wichtig: der Verteildienst wird auch bei Anbindung an eine nala-Plattform zu diesem Zweck benötigt, auch wenn diese Zertifikat, DVDV-Eintrag und OSCI-Postfach bereitstellt

Mehr:

 

PS:

Erfahrungsgemäß gibt es Empfänger von elektronischen Gewerbeanzeigen, die zum 1.11.2023 noch nicht auf xGewO 1.1 umgestellt haben werden bzw. voll empfangsbereit sind. Es kommt dann zu Fehlern bei der Übermittlung und entsprechenden Rückmeldungen. Bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie zunächst herauszufinden, ob der Empfänger xGewO 1.1 unterstützt bzw. ab wann. Die Meldungen werden über den Verteildienst dann nachübermittelt.

 

 

 Workshop, Schulung, Seminare online

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Individuelle Unterstützung: Systemberatung, Consulting, Schulungen, Seminare vor Ort und online, Formularanpassungen etc..

 

     
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