-aktualisiert-

Die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen und deren Einrichtungen greift zum 1.1.23. Damit muss die elektronische Kasse über eine BSI-zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die an das Finanzamt zu melden ist.

Umsatzsteuerpflicht für Kommunen als juristische Personen öffentlichen Rechts - erfahren Sie mehr, wo die neue Umsatzsteuerpflicht konkret greift - Kassenrelevante Beispiele: 

Nutzen Sie unser TSE-Meldeformular - hier.

Welche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig? Ein Überblick: Umsatzsteuerpflichtige Leistungen im Überblick (kassenrelevante Beispiele) - betrifft bar und bargeldlose Zahlungen gleichermaßen.

 

Die gesetzliche Grundlage

"Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vom 29.9.2016.

Die Anforderungen konkretisieren sich mit der Kassensicherungsverordnung und Abgabenordnung, §146a AO. 

Die Regelungen schreiben für elektronische Kassensysteme eine "zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung" (TSE) vor. Im Rahmen der Fiskalisierung wird diese bei Kassenprüfungen durch die Finanzbehörden ausgelesen. Zu diesem Zweck sind Kassenbetreiber verpflichtet, ihr eingesetztes Kassensystem nebst technischer Sicherheitseinrichtung an das zuständige Finanzamt zu melden.

TopCash ist als Spezialsoftware eine serverbasierte elektronische Kasse.  -> TopCash - Kassensystem für KassenSichV, DSFinV-K etc.

 

Meldung des Kassensystems und der einsetzten TSE an die Finanzbehörden

Da das Elster-Portal kein Formular zur Online-Meldung bereitstellt können die Finanzverantwortlichen der Kommunen und Ihrer Einrichtungen derzeit die Meldung nur "formlos" abgeben. Um eine vollständige, einfache Meldung zu ermöglichen hat die EDV Ermtraud GmbH ein Formular mit den Pflichtangaben zu Kassensystem und TSE erarbeitet, dass sie als Kassenspezialist sowohl den eigenen Behördenkunden als auch Kassenbetreibern in Handel und Gewerbe zur Verfügung stellt.

Das vom Kassensoftwarehaus bereitgestellte Formular enthält u.a. Felder für die "Art des Aufzeichnungssystems", z.B. "serverbasierte Kassensoftware TopCash" oder "Registrierkasse", die Zertifizierungs-ID (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI-Prüfnummer), Seriennummer der TSE sowie dieser zugeordnete Buchungskassen. Für Prüfer der Finanzbehörden ist außerdem das Einführungsdatum des Systems sowie die Betriebszeiten bestimmter Kassen relevant. 

Kassenprüfungen 

Die Kassenprüfer des Finanzamt mit Fokus Fiskalisierung / Umsatzsteuer achten zukünftig insbesondere auf die lückenlose Buchungsfolge, die die TSE im BlockChain-Verfahren schreibt. Im Falle fehlender oder nicht korrekt eingerichteter technischer Sicherheitseinrichtung drohen dem Kassenbetreiber hohe Bußgelder, da fahrlässige oder mutwillige Zuwiderhandlung angenommen werden kann. Bereits wegen der Corona-Pandemie verlängerte Übergangsfristen zur Duldung von Mängeln sind endgültig abgelaufen. Waren bedingt durch die Corona-Pandemie juristische Personen nicht im Fokus der Kassenprüfung, müssen diese wie Geschäfte und Händler ab 1.1.2023 jederzeit mit unangekündigten Prüfungen rechnen. In Verbindung mit dem Kassensystem TopCash stehen den Stadt- und Gemeindeverwaltungen alle relevanten Daten zum Nachweis ordnungsgemäßer Kassenbuchführung auf Knopfdruck zur Verfügung.

 TopCash-TSE - eine TSE gebündelt für mehrere Kassen / Gesamtkassenorganisation:

Sowohl unter Verwendung einer Netzwerkbasierten TSE (mit USB-Stick an Server oder Switch) als auch bei einer Cloud-basierten TSE ist es dabei möglich, mehrere Kassen einer TSE zuzuordnen. Die TSE wird im Verwaltungsnetzwerk von mehreren Arbeitsplätzen angesprochen. Die Kommunen profitieren mit der TopCash-TSE von einer ressourcenschonenden einfachen TSE-Lösung im eigenen Haus - ohne das Ausfallrisiko einer Cloud-TSE. Mehr dazu: TopCash - TSE-Modul - Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Umsatzsteuer: Welche Zahlstellen sind betroffen?

In der Kernverwaltung im Rathaus sowie Eigenbetrieben und Einrichtungen: nahezu alle.

Nur die reine amtliche Verwaltungsleitung ist umsatzsteuerfrei. Alle Leistungen, die auch außerhalb behördlicher Leistungen erbracht werden könnten sind zu versteuern.

Umsatzsteuerpflichtig sind z.B. 

  • im Standesamt: Stammbücher, der besondere Trauungsraum, Kopien der Urkunde
  • im Bürgerservice: Duplikate / Kopien, Schutzgebühren für nicht amtliche Informationsbroschüren, Verkauf von Heimatbüchern
  • in der KFZ-Zulassungsstelle: Feinstaubplakette
  • im Kulturbereich: Raummiete, Eintrittskarten, Standgebühren bei Veranstaltungen 
  • im Tourismusbereich: alle Leistungen, Waren und Artikel - Wanderkarten, Bücher, Snacks etc.
  • in der Schule: Kuchenverkauf, Bastelwarenverkauf u.ä. (sofern im Rahmen der Schule selbst, ggf. USt-frei als Förderverein)
  • Sonderservices: Holzverkauf des Forstamtes aus kommunalem Wald, Weihnachtsbaumverkauf

Es macht dabei keinen Unterschied ob die Kassen bar oder bargeldlos abrechnen. 

Wie TopCash die Umsatzsteuerpflicht unterstützt:

TopCash - Gebührenkasse in Bürgerbüro, Standesamt, Ausländeramt, Ordnungsamt, Gewerbeamt, Kulturbüro & universelles Kassensystem in der Touristinformation, Museum oder den Gemeindewerken - ermöglicht die Hinterlegung variabler Umsatzsteuersätze - keine, regulär, ermäßigt und Sondersätze (z.B. beim Holzverkauf). Abhängig von gesetzlichen Vorgaben werden Sonderregelungen zeitlich gesteuert im System hinterlegt (z.B. Senkung anlässlich Corona-Sonderregelungen). Ändert sich ein Steuersatz, wird er an zentraler Stelle für alle zugeordneten Produkte/Konten geändert.

TSE und Umsatzsteuer im Video 

-> Schulungs-, Lern-, Erklärvideos (FAQ) 

Umsatzsteuer im Bild:

Abb. 1.: auf der Quittung

Abb. 2: in der TopCash-Leistungs-, Produkte- und Artikelverwaltung

Abb. 3: Umsatzsteuersätze mit Gültigkeitszeiträumen in den TopCash-Stammdaten

 

     
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Folgende Cookies erlauben:
Technisch notwendig
Statistik